Alkohol am Steuer in Langenhorn

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Alkohol am Steuer in Langenhorn

Alkohol am Steuer in Langenhorn: Was tun nach der Kontrolle?

Die Straßen von Langenhorn, insbesondere die vielbefahrene Fuhlsbüttler Straße und die Langenhorner Chaussee, sind häufige Schauplätze für Verkehrskontrollen. Insbesondere die Polizei hat ein waches Auge auf Autofahrer, die unter Alkoholeinfluss stehen. Besonders in den Abendstunden, wenn das Verkehrsaufkommen durch Restaurantbesuche und Feierlichkeiten ansteigt, sind Kontrollen keine Seltenheit. Bei einer Trunkenheitsfahrt drohen nicht nur empfindliche Bußgelder, sondern auch rechtliche Konsequenzen, die von einem Fahrverbot bis hin zur Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) reichen können.

Rechtsfolgen bei Trunkenheitsfahrten

Die rechtlichen Folgen einer Trunkenheitsfahrt sind gravierend. Gemäß § 316 StGB macht sich strafbar, wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke nicht mehr in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Bei einem Blutalkoholgehalt (BAK) von:

  • 0,5 bis 1,09 Promille: Es droht ein Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot.
  • ab 1,1 Promille: Es handelt sich um eine Straftat, die mit einer Geldstrafe von bis zu 3.000 Euro und einem Fahrverbot von 6 Monaten geahndet werden kann. Zudem drohen 3 Punkte in Flensburg.
  • Wiederholte Verstöße: Bei einer erneuten Trunkenheitsfahrt innerhalb von 10 Jahren erhöhen sich die Strafen erheblich, bis hin zur Entziehung der Fahrerlaubnis.

Die Bußgeldbescheide und die Anordnung von MPU sind nicht nur finanziell belastend, sondern können auch erhebliche Auswirkungen auf die berufliche und private Lebenssituation haben. Besonders in einem Stadtteil wie Langenhorn, wo die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr nicht immer optimal ist, kann ein Fahrverbot gravierende Folgen für die Mobilität haben.

Praktische Mandantensituationen

In der Praxis erleben wir häufig folgende Szenarien von Mandanten aus Langenhorn:

  • Die Feier am Wochenende: Ein Mandant wurde nach einer Feier in einem Restaurant in der Bramfelder Straße mit 0,6 Promille angehalten. Er erhielt ein Fahrverbot und war besorgt um die Konsequenzen für seinen Job.
  • Fahrt zur Arbeit: Ein Berufspendler, der sich nach einem langen Arbeitstag mit Freunden auf ein Bier getroffen hatte, wird nach 1,2 Promille gestoppt. Hier droht nicht nur ein Bußgeld, sondern auch die Anordnung einer MPU, um die Fahrerlaubnis zurückzuerlangen.
  • Wiederholungstäter: Ein Mandant, der bereits wegen einer Trunkenheitsfahrt verurteilt wurde, wird erneut mit 1,5 Promille angehalten. Die Strafe ist hier deutlich höher, und die Aussicht auf eine Rückkehr zum Autofahren ist stark eingeschränkt.

In jedem dieser Fälle ist es entscheidend, sich rechtzeitig rechtlich beraten zu lassen, um die besten Lösungsmöglichkeiten auszuschöpfen und die Folgen abzumildern. Die rechtlichen Regelungen, wie etwa die des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) und der Streifenordnung (StVO), bieten Spielraum für Einsprüche und Anträge, die eine positive Wende bringen können.

Beratung und Unterstützung in Langenhorn

Wenn Sie in Langenhorn mit dem Vorwurf konfrontiert werden, alkoholisiert am Steuer gewesen zu sein, ist es ratsam, schnell zu handeln. Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung und Unterstützung, um Ihre rechtlichen Optionen zu prüfen und Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.

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