Alkohol am Steuer in Ohlsdorf

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Alkohol am Steuer in Ohlsdorf

Geblitzt auf der Fuhlsbütteler Straße? Das sind Ihre Rechte

Die Fuhlsbütteler Straße gehört zu den vielbefahrenen Verkehrsadern in Ohlsdorf. Hier kommt es häufig zu Geschwindigkeitskontrollen, aber auch zu Kontrollen auf Alkohol am Steuer. Besonders in den Abendstunden, wenn Restaurants und Bars in der Umgebung schließen, sind die Chancen, in eine Kontrolle zu geraten, erhöht. Wer mit einem Blutalkoholwert von 0,5 Promille oder mehr erwischt wird, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Die rechtlichen Konsequenzen sind nach § 24a StVG klar geregelt: Ein Bußgeld von mindestens 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von mindestens einem Monat sind die häufigsten Folgen.

Fahrverbot in Ohlsdorf: Wann sich ein Einspruch lohnt

Ein Fahrverbot kann nicht nur bei Trunkenheitsfahrten verhängt werden, sondern auch bei wiederholten Verstößen im Bereich Alkohol am Steuer. Wenn Sie beispielsweise innerhalb eines Jahres zweimal mit einem Alkoholwert zwischen 0,5 und 1,1 Promille erwischt werden, droht ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten. Die Möglichkeit eines Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid besteht. Bei einer erfolgreichen Verteidigung können Sie möglicherweise das Fahrverbot abwenden.

Ein typisches Beispiel: Ein Mandant wurde auf der Alsterdorfer Straße mit 0,7 Promille angehalten. Nachdem wir die Umstände der Kontrolle und die Messgenauigkeit geprüft haben, konnten wir nachweisen, dass die Messung fehlerhaft war. Das Verfahren wurde eingestellt, und der Mandant konnte seinen Führerschein behalten.

Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Hamburg-Nord

In Ohlsdorf und den angrenzenden Stadtteilen gibt es verschiedene Verkehrssituationen, in denen Autofahrer in die Alkohol-Falle tappen können. Zu diesen gehören:

  • Verkehrskontrollen nach Veranstaltungen im Stadtpark
  • Kontrollen auf der Waidmannstraße und der Barmbeker Straße, wo viele Gastronomiebetriebe liegen
  • Blitzer an der Kreuzung Fuhlsbütteler Straße und Alsterdorfer Straße

Die rechtlichen Folgen sind oft gravierend: Bei einem Blutalkoholwert von über 1,1 Promille wird nicht nur ein Bußgeld verhängt, sondern auch eine Strafanzeige nach § 316 StGB. Dies kann zu einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr führen.

Die MPU-Anordnung: Ein notwendiger Schritt oder ein Hindernis?

Wer wiederholt wegen Alkohol am Steuer auffällt, muss oft mit einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) rechnen. Dies kann insbesondere nach einer Trunkenheitsfahrt mit einem Blutalkoholwert über 1,6 Promille der Fall sein. Die MPU soll klären, ob Sie in der Lage sind, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen. Bei einem positiven MPU-Ergebnis kann der Führerschein erneut beantragt werden. Ein negatives Ergebnis hingegen kann zu weiteren rechtlichen Schwierigkeiten führen.

Ein Beispiel aus unserer Kanzlei: Ein Mandant hatte bereits zwei Trunkenheitsfahrten hinter sich und erhielt die Anordnung zur MPU. Durch gezielte Vorbereitung und psychologische Unterstützung konnten wir ihm helfen, die MPU erfolgreich zu bestehen, sodass er seinen Führerschein zurückerhielt.

Wenn Sie in Ohlsdorf mit Alkohol am Steuer konfrontiert sind, ist es wichtig, sich rechtzeitig juristischen Rat einzuholen. Unsere Kanzlei steht Ihnen mit kompetenter Beratung und rechtlicher Unterstützung zur Seite.

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