Ordnungswidrigkeiten in Ohlsdorf

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Ordnungswidrigkeiten in Ohlsdorf

Geblitzt auf der Alsterdorfer Straße? Das sind Ihre Rechte

In Ohlsdorf, einem Stadtteil des Bezirkes Hamburg-Nord, kommt es häufig zu Verkehrsordnungswidrigkeiten, die mit Bußgeldern und Punkten in Flensburg geahndet werden. Die Alsterdorfer Straße ist eine dieser kritischen Straßen, die durch ihre hohe Frequentierung und zahlreiche Geschwindigkeitsmessanlagen auffällt. Wenn Sie dort geblitzt wurden, stellt sich die Frage, welche Rechte Sie haben und ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt.

Häufige Verstöße und ihre Konsequenzen

Die häufigsten Ordnungswidrigkeiten in Ohlsdorf sind Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Fahren ohne gültigen Führerschein sowie das Parken in verbotswidrigen Zonen. Diese Verstöße können erhebliche rechtliche Folgen haben:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung: Bei einer Überschreitung von mehr als 21 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften droht ein Bußgeld von 80 Euro und zwei Punkte in Flensburg. Bei einer Überschreitung von mehr als 41 km/h kann das Bußgeld auf 160 Euro ansteigen, verbunden mit einem Monat Fahrverbot.
  • Fahren ohne Führerschein: Dies wird gemäß § 21 StVG mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro und zwei Punkten geahndet. In schwerwiegenden Fällen droht sogar eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
  • Parken in verbotswidrigen Zonen: Hier kann es schnell zu einem Bußgeld von 30 Euro bis zu 110 Euro kommen, abhängig von der Schwere des Verstoßes.

Verkehrssituation in Ohlsdorf: Blitzanlagen und besondere Gefahrenstellen

Die Verkehrssituation in Ohlsdorf ist durch stark frequentierte Straßen wie die Alsterdorfer Straße und die Fuhlsbütteler Straße geprägt. Besonders an den Kreuzungen mit der Garstedter Weg und der Barmbeker Straße gibt es immer wieder Probleme mit Geschwindigkeitsüberschreitungen. Blitzer sind häufig an diesen Stellen installiert, um den Verkehrsfluss zu regulieren und Unfälle zu vermeiden. Ein weiterer kritischer Punkt sind die Parkplätze in der Nähe des Ohlsdorfer Friedhofs, wo oft unerlaubt geparkt wird, was zu Bußgeldern führen kann.

Einspruch gegen Bußgeldbescheide: Wann lohnt es sich?

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Dies ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie der Meinung sind, dass der Bescheid fehlerhaft ist. Beispielsweise könnte ein technischer Fehler des Blitzgerätes oder eine fehlerhafte Verkehrszeichenanbringung vorliegen. In solchen Fällen kann ein Anwalt für Verkehrsrecht Sie unterstützen und Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Anfechtung erhöhen. Die relevanten Gesetze hierbei sind § 67 OWiG (Ordnungswidrigkeitenrecht) sowie die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Typische Mandantensituationen: Von der Verwarnung zum Bußgeldbescheid

In unserer Kanzlei haben wir oft mit Mandanten zu tun, die mit Bußgeldbescheiden konfrontiert werden. Ein häufiges Beispiel ist ein Bewohner von Ohlsdorf, der auf der Alsterdorfer Straße über den zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h hinausgefahren ist und dabei geblitzt wurde. Nach Erhalt des Bescheids stellte sich heraus, dass das Messgerät nicht ordnungsgemäß kalibriert war, was zu einer Reduzierung des Bußgeldes führte. Ein anderes Beispiel ist ein Autofahrer, der aufgrund einer unklaren Beschilderung auf einem Parkplatz eine Verwarnung erhielt. Hier wurde ebenfalls Einspruch eingelegt, und die Verwarnung wurde fallengelassen.

Die Komplexität von Ordnungswidrigkeiten im Verkehr erfordert oft eine präzise rechtliche Begleitung. Wenn Sie in Ohlsdorf einen Bußgeldbescheid erhalten haben oder Fragen zu Verkehrsordnungswidrigkeiten haben, laden wir Sie ein, sich bei uns zu melden. Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

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