Ordnungswidrigkeiten in Alsterdorf

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Ordnungswidrigkeiten in Alsterdorf

Geblitzt auf der Fuhlsbüttler Straße? Das sind Ihre Rechte

In Alsterdorf, einem ruhigen Stadtteil im Bezirk Hamburg-Nord, sind Verkehrsteilnehmer immer wieder von Ordnungswidrigkeiten betroffen. Die Fuhlsbüttler Straße beispielsweise, die durch hohen Verkehrsaufkommen und Geschwindigkeitsbegrenzungen geprägt ist, ist ein häufiger Standort für Geschwindigkeitskontrollen. Wenn Sie dort geblitzt wurden, stehen Ihnen Rechte zu, die Sie kennen sollten. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von bis zu 10 km/h müssen Sie mit einem Bußgeld von 30 Euro rechnen. Bei 11 bis 15 km/h sind es bereits 50 Euro und bei 16 bis 20 km/h sogar 70 Euro, was auch einen Punkt in Flensburg nach sich zieht.

Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Hamburg-Nord

Die Verkehrssituation in Alsterdorf bietet zahlreiche Fallstricke für Autofahrer. Insbesondere folgende Verstöße sind häufig anzutreffen:

  • Falschparken:
  • Handy am Steuer: Die Nutzung von Mobiltelefonen ohne Freisprecheinrichtung wird mit 100 Euro und einem Punkt bestraft.
  • Rotlichtverstoß: Bei einem Überfahren einer roten Ampel drohen Bußgelder von 90 Euro und bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer sogar 200 Euro und zwei Punkte.

Fahrverbot in Alsterdorf: Wann sich ein Einspruch lohnt

Ein Fahrverbot kann schnell ausgesprochen werden, insbesondere bei schwerwiegenden Verstößen wie einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 40 km/h oder einem Rotlichtverstoß. In solchen Fällen kann ein Fahrverbot von einem Monat bis zu drei Monaten verhängt werden. Wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden, lohnt es sich, die Möglichkeiten eines Einspruchs zu prüfen. In vielen Fällen können formale Fehler im Bußgeldbescheid oder mildernde Umstände dazu führen, dass das Fahrverbot aufgehoben oder zumindest verkürzt wird.

Rechtslage und relevante Gesetze für Alsterdorfer Verkehrsteilnehmer

Die rechtlichen Grundlagen für Ordnungswidrigkeiten finden sich im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), in der Straßenverkehrsordnung (StVO) und im Straßenverkehrsgesetz (StVG). Diese Gesetze regeln nicht nur die Verstöße, sondern auch die Rechtsfolgen, die sich aus ihnen ergeben. Beispielsweise regelt § 24 StVO die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen, während § 25 StVG die Punkte in Flensburg behandelt. Es ist wichtig, die genauen Umstände Ihres Falls zu betrachten, um die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Typische Mandanten unserer Kanzlei berichten oft von unberechtigten Bußgeldbescheiden oder unklaren Situationen, in denen sie sich nicht sicher sind, ob ein Einspruch sinnvoll ist. In solchen Fällen analysieren wir gemeinsam die Beweise, wie etwa Blitzerfotos oder Zeugenaussagen, um festzustellen, ob eine Anfechtung Aussicht auf Erfolg hat.

Wenn Sie in Alsterdorf mit einem Bußgeldbescheid oder einer Verwarnung konfrontiert sind, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und gemeinsame Lösungen zu finden.

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