Ordnungswidrigkeiten in Groß Borstel
Ihr Anwalt für Ordnungswidrigkeiten in Groß Borstel und Umgebung.
Geblitzt auf der Fuhlsbüttler Straße? Das sind Ihre Rechte
In Groß Borstel, einem Stadtteil im Bezirk Hamburg-Nord, sind Verkehrsordnungswidrigkeiten ein häufiges Problem. Besonders auf der Fuhlsbüttler Straße, die stark frequentiert ist, kommt es oft zu Geschwindigkeitsüberschreitungen. Die Stadt Hamburg hat an dieser und anderen Hauptverkehrsstraßen Geschwindigkeitsmessanlagen installiert. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h droht ein Bußgeld von mindestens 70 Euro und ein Punkt in Flensburg (§ 24 StVG). Bei Überschreitungen von über 40 km/h kann das Bußgeld auf 160 Euro steigen, und es werden zwei Punkte in Flensburg eingetragen.
Fahrverbot in Groß Borstel: Wann sich ein Einspruch lohnt
Ein Fahrverbot kann bei bestimmten Ordnungswidrigkeiten verhängt werden. In der Regel betrifft dies Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 61 km/h im innerorts Bereich. In Groß Borstel könnte dies beispielsweise bei einem Übertritt der Geschwindigkeitsgrenze an der Kreuzung Fuhlsbüttler Straße / Borsteler Chaussee der Fall sein. Hier sind die rechtlichen Folgen gravierend: Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 60 km/h drohen nicht nur ein Bußgeld von mindestens 600 Euro, sondern auch ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten. Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann sich lohnen, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass die Messung fehlerhaft war oder die Umstände nicht berücksichtigt wurden.
Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Hamburg-Nord
Einige typische Situationen, die zu Bußgeldern in Groß Borstel führen können, umfassen:
- Falschparken:
- Rotlichtverstoß:
- Handy am Steuer:
Die Regelungen sind im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgelegt. Gerade im städtischen Bereich, wo der Verkehr oft stark ist, muss man besonders aufmerksam sein, um nicht in eine der häufigen Bußgeldfallen zu tappen.
Praxisbeispiele aus Groß Borstel: Typische Mandantensituationen
Wir erleben in unserer Kanzlei häufig, dass Mandanten sich wegen eines Bußgeldbescheids an uns wenden. Ein Beispiel ist Herr Müller, der auf der Fuhlsbüttler Straße geblitzt wurde und ein Bußgeld von 120 Euro sowie einen Punkt erhalten hat. Durch die Überprüfung der Messung konnten wir nachweisen, dass der Blitzer zum Zeitpunkt der Messung nicht korrekt funktionierte, was zu einer erfolgreichen Anfechtung des Bescheids führte.
Ein weiteres Beispiel ist Frau Schmidt, die wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 65 km/h in einer 30er Zone ein Fahrverbot erhielt. Hier konnten wir durch die Einsicht in die Messprotokolle und Zeugenbefragungen nachweisen, dass die Geschwindigkeitsmessung nicht den rechtlichen Vorgaben entsprach, wodurch das Fahrverbot aufgehoben wurde.
Wenn Sie in Groß Borstel mit einer Verkehrsordnungswidrigkeit konfrontiert sind, prüfen wir gerne Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Ein Einspruch kann oft sinnvoll sein und Ihre Rechte schützen.
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