Ordnungswidrigkeiten in Barmbek-Süd

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Ordnungswidrigkeiten in Barmbek-Süd

Geblitzt auf der Fuhlsbüttler Straße? Das sind Ihre Rechte

Im Stadtteil Barmbek-Süd sind Verkehrsordnungswidrigkeiten an der Tagesordnung. Besonders häufig kommt es zu Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Fuhlsbüttler Straße, die aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens und der zahlreichen Fußgängerüberwege oft von Geschwindigkeitsmessanlagen überwacht wird. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von bis zu 10 km/h droht ein Bußgeld von 30 Euro. Bei einer Überschreitung von 21 bis 25 km/h sind es bereits 70 Euro und ein Punkt in Flensburg. Die rechtlichen Grundlagen finden sich im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).

Fahrverbot in Barmbek-Süd: Wann sich ein Einspruch lohnt

Ein Fahrverbot kann schnell verhängt werden, insbesondere wenn mehrere Verkehrsverstöße in kurzer Zeit begangen werden. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 31 km/h kann ein Fahrverbot von einem Monat bis zu drei Monaten verhängt werden. Für viele Betroffene, die auf das Auto angewiesen sind, ist dies eine erhebliche Einschränkung. Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann sich lohnen, wenn es beispielsweise Verfahrensfehler gibt oder die Messung nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Fristen für den Einspruch betragen in der Regel zwei Wochen nach Erhalt des Bescheides.

Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Hamburg-Nord

In Barmbek-Süd gibt es mehrere typische Situationen, in denen Verkehrsteilnehmer in eine Bußgeldfalle tappen können:

  • Parksünden:
  • Handy am Steuer: Die Nutzung eines Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung kostet 100 Euro und führt zu einem Punkt in Flensburg.
  • Rotlichtverstöße: Wer an der Kreuzung Fuhlsbüttler Straße/Barmbeker Straße bei Rot über die Ampel fährt, muss mit einem Bußgeld von 200 Euro und zwei Punkten rechnen.

Die rechtlichen Grundlagen für diese Verstöße finden sich im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) sowie in der StVO. Die Strafen werden je nach Schwere des Verstoßes und wiederholter Delikte verhängt.

Typische Mandantensituationen aus der Praxis

In unserer Kanzlei haben wir häufig Mandanten, die aufgrund von Verkehrsordnungswidrigkeiten eine rechtliche Beratung suchen. Ein Beispiel ist Herr Müller, der auf der Wartenau geblitzt wurde und sich gegen das Bußgeld von 70 Euro wehren wollte. Er hatte die Geschwindigkeit tatsächlich nicht überschritten, konnte jedoch nachweisen, dass die Messung fehlerhaft war. Durch den Einspruch konnte er das Bußgeld erfolgreich anfechten. Ein weiteres Beispiel ist Frau Schmidt, die nach einem Rotlichtverstoß ein Fahrverbot von einem Monat erhielt. Durch eine detaillierte Prüfung des Vorfalls stellte sich heraus, dass die Ampel zum Zeitpunkt ihres Überfahrens nicht korrekt funktionierte, was zu einer Aufhebung des Fahrverbots führte.

Wenn Sie sich in einer ähnlichen Situation befinden oder Fragen zu Ordnungswidrigkeiten haben, stehen wir Ihnen gerne für eine rechtliche Beratung zur Verfügung.

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