Ordnungswidrigkeiten in Fuhlsbüttel
Ihr Anwalt für Ordnungswidrigkeiten in Fuhlsbüttel und Umgebung.
Geblitzt auf der Alsterkrugchaussee? Das sind Ihre Rechte
In Fuhlsbüttel, einem Stadtteil mit lebhaftem Verkehr, sind Geschwindigkeitsüberschreitungen und andere Verkehrsordnungswidrigkeiten an der Tagesordnung. Besonders auf der Alsterkrugchaussee, die häufig als Durchgangsstraße genutzt wird, können Autofahrer schnell in die Fänge von Blitzeranlagen geraten. Bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h drohen Bußgelder, die je nach Schwere des Verstoßes zwischen 30 Euro und 600 Euro liegen können. Zudem können Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg hinzukommen, was bei einer bestimmten Anzahl zu einem Fahrverbot führen kann.
Fahrverbot in Fuhlsbüttel: Wann sich ein Einspruch lohnt
Ein Fahrverbot kann bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 40 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften verhängt werden. Bei einem solchen Verstoß können bis zu drei Monate Fahrverbot ausgesprochen werden. In vielen Fällen ist es ratsam, gegen Bußgeldbescheide Einspruch einzulegen, insbesondere wenn die Messung fehlerhaft war oder der Betroffene mildernde Umstände geltend machen kann. Beispielsweise kann es sich lohnen, einen Einspruch in Betracht zu ziehen, wenn der Blitzer an der Kreuzung Alsterkrugchaussee / Fuhlsbütteler Straße nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet war.
Typische Bußgeldfallen im Bezirk Hamburg-Nord
Die Verkehrssituation in Fuhlsbüttel birgt eine Vielzahl von Gefahren für Autofahrer. Häufige Bußgeldfallen sind:
- Falschparken auf der Fuhlsbütteler Straße: Hier drohen Bußgelder bis zu 55 Euro.
- Geschwindigkeitsüberschreitungen an der Kreuzung Fuhlsbütteler Straße / Alsterkrugchaussee: Bußgelder ab 30 Euro.
- Handy am Steuer: Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt.
- Missachtung von Parkverboten: Bußgelder ab 15 Euro, bei Behinderung bis zu 100 Euro.
Rechtslage und typische Mandantensituationen
Die relevanten Gesetze, die im Rahmen von Ordnungswidrigkeiten Anwendung finden, sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Ein typischer Fall in unserer Kanzlei könnte wie folgt aussehen: Ein Mandant erhält einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Fuhlsbütteler Straße, wo er von einem Blitzer erfasst wurde. Nach Überprüfung der Messung stellen wir fest, dass das Gerät nicht ordnungsgemäß gewartet wurde. In diesem Fall kann ein Einspruch gegen den Bescheid sinnvoll sein, um die rechtlichen Konsequenzen zu vermeiden.
Ein weiteres Beispiel betrifft Falschparken in Wohngebieten. Viele Bewohner in Fuhlsbüttel sind unzufrieden mit den häufigen Verwarnungen wegen vermeintlich falschen Parkens in der Fuhlsbütteler Straße oder an den angrenzenden Straßen. Hier kann oft durch Einspruch die Sache geklärt werden, wenn nachweislich Parkverbote nicht korrekt ausgeschildert sind.
Falls Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben oder sich unsicher hinsichtlich Ihrer Rechte sind, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Lassen Sie uns gemeinsam die Möglichkeiten eines Einspruchs prüfen.
Kontaktformular
Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.