Handy am Steuer in Fuhlsbüttel
Ihr Anwalt für Handy am Steuer in Fuhlsbüttel und Umgebung.
Geblitzt auf der Fuhlsbütteler Straße? Das sind Ihre Rechte
Das Handyverbot am Steuer ist eine häufige Ursache für Verkehrsverstöße in Hamburg, insbesondere im Stadtteil Fuhlsbüttel. Hier, wo Straßen wie die Fuhlsbütteler Straße oder die Alsterkrugchaussee stark befahren sind, sind die Versuchungen groß, während der Fahrt auf das Smartphone zuzugreifen. Ob WhatsApp-Nachricht, Anruf oder Navigation – bereits ein kurzer Blick auf den Bildschirm kann erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Rechtsfolgen bei Verstößen gegen das Handyverbot
Gemäß § 23 Abs. 1a StVO ist die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt nur erlaubt, wenn eine Freisprecheinrichtung verwendet wird. Bei Verstößen drohen folgende rechtliche Konsequenzen:
- Bußgeld: 100 Euro bei erstmaligem Verstoß.
- Punkte: 1 Punkt in Flensburg.
- Wiederholte Verstöße: Bei einem zweiten Verstoß innerhalb eines Jahres erhöht sich das Bußgeld auf 200 Euro und es gibt 2 Punkte.
- Fahrverbot: In besonders schweren Fällen, z. B. bei Unfällen mit Personenschaden, kann ein Fahrverbot von bis zu 3 Monaten verhängt werden.
Die Bußgeldbescheide werden häufig durch mobile Blitzer an stark frequentierten Stellen, wie zum Beispiel an der Kreuzung Fuhlsbütteler Straße und Alsterkrugchaussee, erteilt. Hier ist das Verkehrsaufkommen hoch, und die Wahrscheinlichkeit, auf einen blitzernden Polizisten zu treffen, ist nicht zu unterschätzen.
Typische Mandantensituationen in Fuhlsbüttel
Die Mandanten unserer Kanzlei berichten häufig von Situationen, in denen sie während des Fahrens auf ihr Handy zugreifen mussten, sei es für eine wichtige Nachricht oder zur Navigation. Beispielsweise schilderte ein Mandant, dass er auf der Fuhlsbütteler Straße in einer Stausituation sein Handy zur Routenanpassierung nutzen wollte. Trotz der vermeintlichen Unschuldigkeit dieser Handlung wurde er geblitzt und erhielt einen Bußgeldbescheid. In solchen Fällen ist es wichtig, die eigenen Rechte zu kennen und gegebenenfalls Einspruch einzulegen.
Ein weiterer häufiger Fall sind Autofahrer, die während der Fahrt Anrufe entgegennehmen. Oft wird nicht bedacht, dass auch das Halten des Handys zum Ohr bereits als Verstoß gewertet wird. Wir haben Mandanten vertreten, die in solchen Situationen Punkte in Flensburg und hohe Bußgelder erhielten.
Rechtslage und Handlungsoptionen für Betroffene
Die rechtlichen Grundlagen für Verstöße gegen das Handyverbot sind im Straßenverkehrsgesetz (StVG), im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) sowie in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verankert. Wer mit dem Gedanken spielt, gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen, sollte die Frist von zwei Wochen nach Erhalt des Bescheids beachten. In dieser Zeit ist es möglich, Einspruch einzulegen.
Wir empfehlen, im Falle eines Bußgeldbescheids umgehend rechtlichen Rat einzuholen. Oftmals können wir durch eine detaillierte Prüfung des Einzelfalls die Situation klären und möglicherweise das Bußgeld oder die Punkte reduzieren. Auch bei wiederholten Verstößen ist es ratsam, sich rechtzeitig Hilfe zu holen, um schwerwiegendere Konsequenzen wie ein Fahrverbot zu vermeiden.
Die Verkehrssituation in Fuhlsbüttel ist dynamisch und erfordert von Fahrern ständige Aufmerksamkeit. Ein Verstoß gegen das Handyverbot kann nicht nur finanzielle, sondern auch erhebliche persönliche Folgen haben. Lassen Sie sich von uns beraten, um Ihre Rechte zu wahren und rechtzeitig zu handeln.
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