Handy am Steuer in Barmbek-Nord

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Handy am Steuer in Barmbek-Nord

Geblitzt auf der Fuhlsbüttler Straße? Das sind Ihre Rechte

In Barmbek-Nord sind viele Autofahrer täglich den Herausforderungen des Verkehrs ausgesetzt. Besonders häufig werden Verkehrsteilnehmer an stark frequentierten Straßen wie der Fuhlsbüttler Straße oder der Barmbeker Straße von Geschwindigkeitsmessern erfasst. Doch nicht nur Geschwindigkeitsverstöße sind problematisch – auch die Nutzung von Mobiltelefonen am Steuer ist ein häufiges rechtliches Problem, das zahlreiche Bewohner betrifft. Nach § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist es untersagt, während der Fahrt ein Mobiltelefon zu nutzen, es sei denn, das Gerät wird über eine Freisprecheinrichtung bedient.

Rechtsfolgen bei Verstößen: Bußgelder und Punkte

Wer beim Fahren am Steuer sein Handy nutzt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Bei erstmaligem Verstoß droht ein Bußgeld von 100 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Bei wiederholten Verstößen innerhalb eines Jahres erhöht sich das Bußgeld auf 150 Euro und es werden zwei Punkte verhängt. In besonders schweren Fällen – etwa wenn durch die Handynutzung eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer entstanden ist – kann sogar ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.

  • Erster Verstoß: 100 Euro Bußgeld, 1 Punkt
  • Zweiter Verstoß innerhalb von 12 Monaten: 150 Euro Bußgeld, 2 Punkte
  • Gefährdung anderer durch Handynutzung: Fahrverbot von 1 Monat, 2 Punkte

Die häufigsten Kontrollstellen in Barmbek-Nord sind im Bereich der Fuhlsbüttler Straße und an den Kreuzungen zur Barmbeker Straße. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens sind viele Autofahrer geneigt, während des Stop-and-Go-Verkehrs einen Blick auf ihr Handy zu werfen, was die Wahrscheinlichkeit eines Verstoßes erhöht.

Typische Situationen aus der Praxis: Einblick in Mandantenfälle

In unserer Kanzlei haben wir immer wieder Mandanten, die aufgrund von Handynutzung am Steuer in Schwierigkeiten geraten sind. Ein Beispiel ist ein Kunde, der an der Kreuzung Fuhlsbüttler Straße und Barmbeker Straße von einem Blitzer erfasst wurde, während er eine Nachricht auf seinem Smartphone beantwortete. Die Polizei stellte fest, dass das Handy in der Hand war, was zu einem Bußgeldbescheid führte. Bei einem anderen Mandanten wurde die Handynutzung während einer Verkehrskontrolle in Alsterdorf festgestellt, was ebenfalls zu einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg führte.

Ein besonders komplexer Fall betraf einen Mandanten, der nach einem Unfall in der Alsterdorfer Straße beschuldigt wurde, sein Handy benutzt zu haben. Hier war die Beweislage entscheidend, und wir konnten durch eine detaillierte Überprüfung der Umstände und der Videoaufzeichnungen nachweisen, dass das Handy zum Zeitpunkt des Unfalls nicht in Gebrauch war. Dies führte zur Einstellung des Verfahrens und zur Vermeidung eines Bußgeldes.

Rechtliche Grundlagen und Ihre Optionen

Die rechtlichen Grundlagen für die Ahndung von Verstößen gegen das Handyverbot am Steuer sind im Straßenverkehrsgesetz (StVG), dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) und der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verankert. Bei Erhalt eines Bußgeldbescheids kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden. In vielen Fällen lohnt sich dies, insbesondere wenn es Anhaltspunkte für einen Verfahrensfehler gibt oder die Beweislage nicht eindeutig ist.

Wenn Sie in Barmbek-Nord mit einem Bußgeldbescheid wegen Handynutzung am Steuer konfrontiert sind, stehen wir Ihnen für eine umfassende rechtliche Beratung zur Verfügung. Wir analysieren Ihre individuelle Situation und beraten Sie zu den besten Handlungsmöglichkeiten.

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