Handy am Steuer in Alsterdorf
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Geblitzt auf der Alsterdorfer Straße? Ihre Rechte bei Handy am Steuer
Die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt ist ein weit verbreitetes Verkehrsdelikt, das in Alsterdorf, einem belebten Stadtteil im Bezirk Hamburg-Nord, häufig vorkommt. Insbesondere die Alsterdorfer Straße und die angrenzenden Kreuzungen sind regelmäßig Schauplätze für Verkehrskontrollen, bei denen Fahrer aufgrund von Handyverstößen zur Rechenschaft gezogen werden. Gemäß § 23 Absatz 1a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist das Bedienen eines Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt verboten. Dies gilt auch für das Halten des Geräts in der Hand.
Rechtsfolgen bei einem Verstoß gegen das Handyverbot
Wer beim Fahren mit dem Handy erwischt wird, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Die Regelungen sind dabei klar: Bei einem Verstoß droht ein Bußgeld von 100 Euro und 1 Punkt in Flensburg. Wenn der Fahrer zudem gefährdet wird oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, kann das Bußgeld sogar auf 150 Euro ansteigen und es gibt zusätzlich 2 Punkte. In besonders schweren Fällen, wie etwa bei einem Unfall, kann auch ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten ausgesprochen werden. In der Regel haben Betroffene 14 Tage Zeit, um gegen den Bußgeldbescheid Einspruch zu erheben.
Typische Situationen: Handyverstöße in Alsterdorf
In Alsterdorf sind die Verkehrssituationen vielfältig. Besonders an stark frequentierten Kreuzungen, wie der Kreuzung Alsterdorfer Straße und Barmbeker Straße, beobachten die Ordnungshüter häufig Handyverstöße. Hier nutzen viele Autofahrer die Möglichkeit, während des Stopps an Ampeln oder im Stop-and-Go-Verkehr schnell einen Blick auf ihr Smartphone zu werfen. Solche Situationen führen oft zu Bußgeldbescheiden, weil die Fahrer nicht realisieren, dass auch das Halten des Handys in der Hand bereits einen Verstoß darstellt.
- Alsterdorfer Straße: Häufige Kontrollen durch die Polizei, insbesondere an Ampeln.
- Fuhlsbüttler Straße: Risikobehaftete Situationen durch hohes Verkehrsaufkommen.
- Kreuzung Alsterdorfer Straße / Barmbeker Straße: Ein Brennpunkt für Verkehrskontrollen.
Rechtslage und mögliche Einsprüche
Die rechtlichen Grundlagen für die Ahndung von Handyverstößen sind im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) festgelegt. Die StVO stellt klar, dass das Bedienen eines Handys während der Fahrt eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit Bußgeldern und Punkten geahndet wird. In vielen Fällen lohnt es sich, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen, insbesondere wenn die Umstände des Verstoßes strittig sind oder Beweisfragen aufgeworfen werden. Beispielsweise könnte ein Fahrverbot angefochten werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Gefahrensituation nicht gegeben war.
Eine typische Mandantsituation könnte wie folgt aussehen: Ein Fahrer wird an der Alsterdorfer Straße geblitzt, weil er während des Stop-and-Go-Verkehrs mit seinem Handy telefoniert hat. Nach Erhalt des Bußgeldbescheids von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg fragt er sich, ob sich ein Einspruch lohnt. Hier kann eine individuelle Beratung hilfreich sein, um die Chancen auf eine Reduzierung des Bußgeldes oder die Vermeidung von Punkten zu prüfen.
Wenn Sie in Alsterdorf wegen eines Handyverstoßes am Steuer belangt wurden, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Unsere Kanzlei bietet Ihnen kompetente rechtliche Beratung, um Ihre Rechte zu wahren und mögliche Einsprüche strategisch zu prüfen.
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