Handy am Steuer in Eppendorf
Ihr Anwalt für Handy am Steuer in Eppendorf und Umgebung.
Geblitzt in Eppendorf: Handy am Steuer und die Konsequenzen
In Eppendorf, einem Stadtteil mit hohem Verkehrsaufkommen und vielen schmalen Straßen, sind Autofahrer häufig mit dem Problem konfrontiert, während der Fahrt ihr Handy zu nutzen. Laut § 23 Abs. 1a StVO ist es verboten, während der Fahrt ein Mobiltelefon zu benutzen, es sei denn, es handelt sich um die Nutzung einer Freisprecheinrichtung. Die Polizei überwacht diese Regelung verstärkt, insbesondere an stark frequentierten Kreuzungen wie der Kreuzung Eppendorfer Weg und Klosterstern, wo häufig Geschwindigkeits- und Handyvergehen festgestellt werden.
Typische Verstöße und ihre Folgen
Die rechtlichen Folgen eines Verstoßes gegen das Handyverbot sind in § 23 Abs. 1a StVO klar geregelt. Bei der Nutzung des Handys am Steuer drohen:
- Ein Bußgeld von 100 Euro
- Ein Punkt in Flensburg
- Bei wiederholten Verstößen droht ein Fahrverbot von bis zu einem Monat
Darüber hinaus können bei einem Unfall, der durch die Nutzung des Handys verursacht wurde, auch Haftungsfragen aufkommen. Der Fahrer haftet in der Regel für den entstandenen Schaden, was im Falle eines Personenschadens sehr teuer werden kann.
Verkehrssituation in Eppendorf: Wo Blitzer lauern
In Eppendorf gibt es zahlreiche Stellen, an denen Geschwindigkeitskontrollen und Verkehrskontrollen durchgeführt werden. Besonders an der Eppendorfer Landstraße und der Bundesstraße 5 sind häufig mobile Blitzer im Einsatz. Diese Blitzgeräte erfassen nicht nur Geschwindigkeitsüberschreitungen, sondern auch Autofahrer, die während der Fahrt mit ihrem Handy telefonieren oder Nachrichten schreiben. Bei diesen Kontrollen sind die Beamten geschult, um Verstöße gegen die StVO zu erkennen und zu ahnden.
Praktische Beispiele aus unserer Kanzlei
Wir erleben häufig, dass Mandanten aus Eppendorf in folgende Situationen geraten:
- Ein Autofahrer wird beim Telefonieren an der Eppendorfer Landstraße geblitzt und erhält einen Bußgeldbescheid.
- Eine Fahrerin, die eine Nachricht auf dem Handy liest, verursacht einen Auffahrunfall an der Kreuzung Klosterstern, was zu hohen Schadensersatzforderungen führt.
- Ein Berufskraftfahrer wird aufgrund wiederholter Verstöße gegen das Handyverbot mit einem Fahrverbot von einem Monat konfrontiert.
In all diesen Fällen ist es wichtig, die rechtlichen Möglichkeiten genau zu prüfen. Wir helfen Ihnen, Einspruch gegen Bußgeldbescheide einzulegen oder gegebenenfalls auf mildernde Umstände hinzuweisen.
Rechtslage und Verteidigungsmöglichkeiten
Die rechtlichen Grundlagen für die Ahndung von Handyverstößen sind im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) festgelegt. Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid muss innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bescheides eingelegt werden. In bestimmten Fällen kann es auch sinnvoll sein, die Verhältnismäßigkeit des Bußgeldes gerichtlich überprüfen zu lassen. Wir stehen Ihnen beratend zur Seite, um die bestmögliche Strategie in Ihrer individuellen Situation zu entwickeln.
Wenn Sie sich mit einem Bußgeldbescheid wegen Handy am Steuer konfrontiert sehen oder Fragen zu Ihrem rechtlichen Stand haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
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