Fahrverbot in Eppendorf
Ihr Anwalt für Fahrverbot in Eppendorf und Umgebung.
Geblitzt auf der Eppendorfer Landstraße? Das sind Ihre Rechte
Die Eppendorfer Landstraße ist eine stark frequentierte Verkehrsader im Stadtteil Eppendorf, die sowohl von Anwohnern als auch von Durchfahrenden genutzt wird. Geschwindigkeitsüberschreitungen sind hier, besonders an den häufigen Blitzern, ein häufiges Problem. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften droht ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg. Bei einer Überschreitung von über 30 km/h kann es schnell zu einem Fahrverbot von einem Monat kommen. In Eppendorf kann dies ernste Folgen für Berufstätige haben, die auf ihr Fahrzeug angewiesen sind.
Fahrverbot in Eppendorf: Wann sich ein Einspruch lohnt
Ein Fahrverbot wird in vielen Fällen verhängt, wenn der Fahrer innerhalb von zwei Jahren mehrfach auffällt. Laut § 4 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) kann bei einer groben Verkehrsordnungswidrigkeit ein Fahrverbot von einem Monat bis zu drei Monaten ausgesprochen werden. Ein typisches Beispiel aus der Praxis: Ein Mandant, der auf der Eppendorfer Landstraße innerhalb von zwei Jahren dreimal zu schnell gefahren ist, erhielt ein Fahrverbot von zwei Monaten. In solchen Fällen kann eine Anfechtung des Fahrverbots sinnvoll sein, insbesondere wenn nachgewiesen werden kann, dass der Mandant für seinen Beruf auf das Fahrzeug angewiesen ist.
Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Hamburg-Nord
- Kreuzung Eppendorfer Weg / Eppendorfer Landstraße: Hier wird häufig die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten. Bußgelder für 21 km/h zu schnell: 70 Euro und 1 Punkt.
- Parkverstoß auf der Eppendorfer Landstraße: Falschparken kann schnell zu einem Bußgeld von 20 Euro führen, bei Behinderung anderer kann es deutlich teurer werden.
- Handy am Steuer: Die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt wird mit 100 Euro und einem Punkt geahndet. In Eppendorf gibt es zahlreiche Kontrollen.
Berufliche Härte: Absehen vom Fahrverbot
In bestimmten Fällen ist es möglich, von einem Fahrverbot abzusehen, wenn dem Fahrer eine berufliche Härte nachgewiesen wird. Dies ist insbesondere relevant für Selbstständige oder Menschen, die auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, um ihren Arbeitsplatz zu erreichen. Der § 25 StVG regelt die Möglichkeit des Absehens von einem Fahrverbot, wenn die Folgen für die berufliche Existenz gravierend wären. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Lkw-Fahrer, der aufgrund eines Geschwindigkeitsverstoßes ein Fahrverbot erhielt, konnte durch die Vorlage von Nachweisen bezüglich seiner beruflichen Situation das Fahrverbot erfolgreich abwenden.
Wenn Sie von einem Fahrverbot betroffen sind, ist es wichtig, schnell zu handeln. Unsere Kanzlei in Hamburg-Eppendorf steht Ihnen mit Fachwissen und Erfahrung zur Seite. Wir unterstützen Sie bei der Anfechtung des Fahrverbots und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten.
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