Fahrverbot in Winterhude

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Fahrverbot in Winterhude

Geblitzt auf der Alsterchaussee? Das sind Ihre Rechte

Die Alsterchaussee ist eine stark frequentierte Straße in Winterhude, die oft als Geschwindigkeitsmessstrecke genutzt wird. Hier können Autofahrer schnell mit Geschwindigkeitsübertretungen konfrontiert werden, die nicht nur Bußgelder nach sich ziehen, sondern auch Punkte in Flensburg und eventuell ein Fahrverbot. Bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um mehr als 20 km/h drohen Bußgelder von 100 Euro sowie ein Punkt im Fahreignungsregister. Bei einer Überschreitung von mehr als 30 km/h sind es bereits 180 Euro und zwei Punkte. Bei wiederholten Verstößen kann die zuständige Behörde ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten anordnen.

Fahrverbot in Winterhude: Wann sich ein Einspruch lohnt

Ein Fahrverbot ist nicht zwingend die letzte Instanz. Oft lohnt sich ein Einspruch, insbesondere wenn der Betroffene beruflich auf das Auto angewiesen ist. Beispielsweise kann ein Fahrer, der in der Alsterdorfer Straße regelmäßig zu einem Arbeitgeber pendelt und dort auf die Mobilität angewiesen ist, versuchen, das Fahrverbot aufgrund einer beruflichen Härte abzuwenden. Gemäß § 25 StVG kann das Fahrverbot unter bestimmten Umständen ausgesetzt werden, wenn der Betroffene nachweisen kann, dass der Verlust des Führerscheins unzumutbare Folgen für die berufliche Existenz hätte.

Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Hamburg-Nord

In Winterhude gibt es diverse Situationen, in denen Autofahrer in die Bußgeldfalle tappen können. Häufige Verstöße sind:

  • Parken in zweiter Reihe am Mühlenkamp (Bußgeld: 55 Euro, 1 Punkt)
  • Überfahren von Rotlicht an der Kreuzung Fuhlsbüttler Straße / Winterhuder Weg (Bußgeld: 200 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot)
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen an der Straße Dulsberg (z.B. 80 km/h statt 50 km/h, Bußgeld: 600 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot)

Ein weiteres Beispiel ist das Fahren unter Alkoholeinfluss. Ab 0,5 Promille drohen nicht nur Geldstrafen, sondern auch ein Fahrverbot von einem Monat bis zu drei Monaten bei wiederholten Verstößen.

Rechtslage und relevante Gesetze

Die rechtlichen Grundlagen für Fahrverbote finden sich im Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). § 25 StVG regelt die Anordnung von Fahrverboten, während § 24 StVG die Sanktionen bei Alkohol- und Drogenverstößen beschreibt. Bei der Anfechtung eines Bußgeldbescheides sind die Fristen nach § 67 OWiG zu beachten, die in der Regel zwei Wochen betragen. Ein fristgerechter Einspruch kann oft dazu führen, dass die Sanktionen reduziert oder ganz aufgehoben werden.

Wenn Sie in Winterhude von einem Fahrverbot betroffen sind oder Fragen zu einem Bußgeldbescheid haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unsere erfahrenen Anwälte stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren und die bestmögliche Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden.

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