Fahrverbot in Ohlsdorf
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Geblitzt auf der Fuhlsbüttler Straße? Das sind Ihre Rechte
Bewohner von Ohlsdorf sehen sich häufig mit Geschwindigkeitskontrollen auf der Fuhlsbüttler Straße oder der Alsterdorfer Straße konfrontiert. Bei Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit drohen Bußgelder und Punkte im Fahreignungsregister. Schon eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts kann mit einem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet werden. Bei wiederholten Verstößen kann dies schnell zu einem Fahrverbot führen.
Fahrverbot in Ohlsdorf: Wann sich ein Einspruch lohnt
Ein Fahrverbot wird gemäß § 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG) verhängt, wenn die festgelegte Anzahl an Punkten überschritten wird. Bei 8 Punkten in Flensburg ist das Fahrverbot für mindestens einen Monat fällig. Viele Betroffene fragen sich, ob sie gegen diese Entscheidung vorgehen können. Ein Einspruch ist oft sinnvoll, insbesondere wenn die festgestellten Verstöße unrechtmäßig sind oder mildernde Umstände vorliegen. Bei einer Verurteilung wegen einer Ordnungswidrigkeit kann auch das Absehen vom Fahrverbot beantragt werden, wenn die berufliche Existenz gefährdet ist.
Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Hamburg-Nord
In Ohlsdorf gibt es mehrere Straßen mit hohen Geschwindigkeitskontrollen. Dazu zählen:
- Fuhlsbüttler Straße: Häufige Geschwindigkeitsmessungen, insbesondere in der Nähe der Kreuzung mit der Alsterdorfer Straße.
- Alsterdorfer Straße: Blitzer an der Einmündung zur S-Bahn-Station Alsterdorf.
- Rothenbaumchaussee: Unachtsamkeit an Ampeln kann schnell zum Punktesammeln führen.
Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Mandant erhielt einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsübertretung von 30 km/h in einer 50er-Zone. Dies führte nicht nur zu einem Bußgeld von 160 Euro und zwei Punkten, sondern auch zu einem drohenden Fahrverbot, wenn er weitere Verstöße ansammelt. Hier ist es entscheidend, rechtzeitig zu handeln und rechtliche Schritte einzuleiten.
Rechtsfolgen und Fristen: Was Sie wissen sollten
Die Rechtslage in Bezug auf Fahrverbote ist klar geregelt, jedoch gibt es Unterschiede in der Handhabung durch die Behörden. Ein Fahrverbot kann bereits bei 8 Punkten im Fahreignungsregister oder bei schweren Verstößen, wie etwa Fahren unter Alkohol (§ 316 StGB) oder Drogen, verhängt werden. Die Dauer eines Fahrverbots beträgt in der Regel mindestens einen Monat, kann aber unter Umständen auch länger ausfallen. Die Frist für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid beträgt 14 Tage ab Zustellung des Bescheids.
Ein Beispiel für eine typische Mandantsituation: Ein Berufskraftfahrer aus Ohlsdorf erhält wegen einer Geschwindigkeitsübertretung von 25 km/h innerorts einen Bußgeldbescheid und zwei Punkte. Da er auf seinen Führerschein angewiesen ist, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, ist es entscheidend, die rechtlichen Möglichkeiten zur Anfechtung des Fahrverbots zu prüfen.
Bei Fragen zu Ihrem individuellen Fall und zur Anfechtung von Fahrverboten in Ohlsdorf stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Optionen prüfen.
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