Fahrverbot in Dulsberg

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Fahrverbot in Dulsberg

Geblitzt auf der Wartenau? Das sind Ihre Rechte

Die Wartenau, eine der Hauptverkehrsadern im Dulsberg, ist bekannt für ihre häufigen Geschwindigkeitskontrollen durch mobile Blitzer. Fahrer, die hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschreiten, müssen mit empfindlichen Bußgeldern und möglichen Fahrverboten rechnen. Bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h droht ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg. Bei 41 km/h zu schnell sind es 160 Euro und zwei Punkte, und ab 61 km/h droht ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten.

Fahrverbot in Dulsberg: Wann sich ein Einspruch lohnt

In vielen Fällen ist es möglich, gegen ein Fahrverbot vorzugehen. Besonders wenn es sich um eine erstmalige Übertretung handelt oder besondere persönliche Umstände vorliegen, die eine berufliche Härte darstellen. Beispielsweise könnte ein Taxifahrer, der auf die Nutzung seines Fahrzeugs angewiesen ist, ein Fahrverbot anfechten, indem er nachweisen kann, dass ihm die Fortführung seiner beruflichen Tätigkeit ohne das Fahrzeug nicht möglich ist. Der § 25 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) erlaubt in solchen Fällen, vom Fahrverbot abzusehen. Hierzu ist es wichtig, rechtzeitig, innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheids, Einspruch einzulegen.

Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Hamburg-Nord

In Dulsberg gibt es mehrere Stellen, an denen Geschwindigkeitsmessungen häufig vorkommen. Neben der Wartenau sind auch die Straßen an der Kreuzung zur Dulsberger Straße, insbesondere in der Nähe von Schulen und Kindergärten, Schauplätze für Geschwindigkeitskontrollen. Die dortigen 30 km/h-Zonen werden oft nicht beachtet, was zu Bußgeldern von 50 Euro bei 11 km/h Überschreitung führt. Ein weiterer Punkt ist die Missachtung der Vorfahrt an den Kreuzungen zur Alsterdorfer Straße oder der Schillerstraße, wo auch hier empfindliche Strafen drohen.

  • Geschwindigkeitsüberschreitung (z.B. 21 km/h zu schnell): 70 Euro, 1 Punkt
  • Fahren ohne gültigen Führerschein: 500 Euro, 2 Punkte, bis zu 3 Monate Fahrverbot
  • Missachtung der Vorfahrt: 70 Euro, 1 Punkt

Rechtsfolgen und mögliche Verteidigungsstrategien

Ein Fahrverbot hat gravierende Auswirkungen auf die persönliche Mobilität und kann erhebliche berufliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Dauer eines Fahrverbots kann zwischen einem und drei Monaten liegen, je nach Schwere des Verstoßes. Bei wiederholten Verstößen oder besonders schweren Fällen können sogar längere Fahrverbote verhängt werden. Um die Rechtsfolgen abzuwenden, ist es ratsam, sich frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen. Der § 4 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) ermöglicht es, die Sachlage durch einen Anwalt überprüfen zu lassen, was oft zu einer Reduzierung der Strafe oder sogar zur vollständigen Abwendung des Fahrverbots führen kann.

Wenn Sie von einem Fahrverbot betroffen sind oder Fragen zu den rechtlichen Möglichkeiten haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Situation analysieren und die besten Schritte für Sie erarbeiten.

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