Fahrverbot in Groß Borstel
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Geblitzt auf der Fuhlsbüttler Straße? Das sind Ihre Rechte
Die Fuhlsbüttler Straße in Groß Borstel ist eine frequentierte Verkehrsader, die oft durch Geschwindigkeitskontrollen an verschiedenen Stellen auf sich aufmerksam macht. Ein Fahrverbot kann schnell die Folge von Geschwindigkeitsüberschreitungen sein. Wenn Sie beispielsweise mit mehr als 21 km/h zu viel auf dieser Straße unterwegs sind, droht Ihnen ein Bußgeld von 70 Euro und einen Punkt in Flensburg. Ab 31 km/h zu viel kann ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.
Fahrverbot in Groß Borstel: Wann sich ein Einspruch lohnt
Fahrverbote sind nicht nur unangenehm, sie können auch Ihre berufliche Existenz gefährden. In Hamburg-Nord, insbesondere in Stadtteilen wie Groß Borstel, gibt es viele Pendler, die auf ihr Auto angewiesen sind. Wenn aufgrund eines Verstoßes ein Fahrverbot gegen Sie verhängt wird, gibt es Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren. Ein Einspruch kann sinnvoll sein, wenn:
- Das Messgerät fehlerhaft war.
- Die Verkehrszeichen nicht ordnungsgemäß aufgestellt wurden.
- Besondere Härtefälle vorliegen, etwa durch berufliche Notwendigkeit.
Gemäß § 25 StVG können Fahrverbote für einen Zeitraum von einem bis drei Monaten verhängt werden. Bei besonders schweren Verstößen kann die Dauer sogar auf bis zu sechs Monate ausgedehnt werden.
Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Hamburg-Nord
In Groß Borstel gibt es einige typische Verkehrssituationen, die häufig zu Bußgeldern und Fahrverboten führen. Dazu zählen:
- Überschreitung der Geschwindigkeit in der Nähe von Schulen, beispielsweise an der Grundschule am Fuhlsbüttler Weg.
- Missachtung von Halt- oder Parkverboten, etwa in der Nähe des U-Bahnhofs Groß Borstel.
- Fahren unter Alkoholeinfluss, was nicht nur zu Geldstrafen, sondern auch zu Fahrverboten führt.
Die relevanten Gesetze wie die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) regeln die rechtlichen Rahmenbedingungen für solche Verstöße.
Berufliche Härte: Absehen vom Fahrverbot
Wenn Sie von einem Fahrverbot betroffen sind, kann es in bestimmten Fällen möglich sein, von der Vollstreckung abzusehen. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn Sie auf Ihr Fahrzeug angewiesen sind, um Ihrer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. In solchen Fällen müssen Sie nachweisen, dass ein Fahrverbot erhebliche wirtschaftliche Nachteile für Sie und Ihre Familie mit sich bringen würde. Ein Beispiel könnte ein Außendienstmitarbeiter sein, der täglich auf sein Auto angewiesen ist, um Kunden zu besuchen.
In solchen Situationen können wir Sie unterstützen, um ein Absehen von der Maßnahme zu erwirken. Es ist wichtig, rechtzeitig zu handeln, da Einsprüche in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheids eingelegt werden müssen.
Falls Sie von einem Fahrverbot betroffen sind oder Fragen zu Ihren Rechten haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung für Ihre individuelle Situation finden.
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