Fahrverbot in Barmbek-Nord

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Fahrverbot in Barmbek-Nord

Geblitzt auf der Fuhlsbüttler Straße? Das sind Ihre Rechte

In Barmbek-Nord, insbesondere auf der stark frequentierten Fuhlsbüttler Straße und der Kopenhagener Straße, sind Geschwindigkeitskontrollen keine Seltenheit. Oftmals stehen hier mobile Blitzer, die bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit schnell zur Entscheidung über ein Fahrverbot führen können. Ein Geschwindigkeitsverstoß von mehr als 21 km/h innerorts kann beispielsweise mit einem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet werden. Bei einer Überschreitung von mehr als 31 km/h droht ein Fahrverbot von einem Monat, während die Bußgeldhöhe auf 160 Euro ansteigt.

Fahrverbot in Barmbek-Nord: Wann sich ein Einspruch lohnt

Ein Fahrverbot ist nicht nur eine erhebliche Einschränkung der Mobilität, sondern kann auch berufliche und private Konsequenzen nach sich ziehen. Falls Sie aufgrund eines Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) ein Fahrverbot erhalten, haben Sie das Recht, dieses anzufechten. Dies kann besonders dann sinnvoll sein, wenn Sie auf das Auto angewiesen sind, um zur Arbeit zu gelangen. In vielen Fällen kann eine Anfechtung des Fahrverbots aufgrund von beruflichen Härten erfolgreich sein. Hierbei ist es wichtig, die genauen Umstände Ihres Falls darzulegen und gegebenenfalls Nachweise zu erbringen.

Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Hamburg-Nord

  • Fuhlsbüttler Straße: Geschwindigkeitsbegrenzung 50 km/h – häufige Blitzkontrollen
  • Kopenhagener Straße: Rechtsabbiegen bei Rot – 100 Euro Bußgeld, 1 Punkt
  • Heinrich-Hertz-Straße: Falschparken – 30 Euro bis 110 Euro, je nach Schwere
  • Waldweg: Überfahren einer roten Ampel – 200 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

Diese Situationen sind alltäglich und können schnell zu einem Fahrverbot führen. Besonders in verkehrsreichen Zeiten, wie am frühen Morgen oder zu Stoßzeiten, sind die Kontrollen verstärkt. Versäumnisse in der Verkehrsbeobachtung oder unklare Verkehrszeichen können ebenfalls zu unerwarteten Bußgeldern führen.

Berufliche Härte: Absehen vom Fahrverbot

Wenn ein Fahrverbot droht, weil Sie beispielsweise in einer Situation geblitzt wurden, in der Sie die zulässige Geschwindigkeit überschritten haben, ist es ratsam, sofort zu handeln. Nach § 25 StVG kann das Gericht in besonderen Fällen von einem Fahrverbot absehen, wenn dies für den Betroffenen eine unzumutbare Härte darstellen würde. Hierzu zählen etwa:

  • Berufskraftfahrer, die auf ihr Fahrzeug angewiesen sind
  • Alleinerziehende Elternteile, die ihre Kinder zur Schule bringen müssen
  • Personen mit besonderen Verpflichtungen, wie Pflege von Angehörigen

In diesen Fällen sollte umgehend rechtlicher Beistand eingeholt werden, um die Chancen auf eine positive Entscheidung zu prüfen.

Wenn Sie in Barmbek-Nord von einem Fahrverbot betroffen sind oder Fragen dazu haben, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Optionen besprechen und die bestmögliche Lösung für Ihre Situation finden.

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