Fahrverbot in Alsterdorf

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Fahrverbot in Alsterdorf

Geblitzt auf der Alsterdorfer Straße? Das sind Ihre Rechte

Im Hamburger Stadtteil Alsterdorf ist der Verkehr oft stark frequentiert. Besonders an der Alsterdorfer Straße und der Kreuzung zur Fuhlsbütteler Straße kommt es häufig zu Geschwindigkeitsüberschreitungen. Ein Blitzer kann hier schnell zuschlagen, was nicht nur ein Bußgeld, sondern unter Umständen auch ein Fahrverbot zur Folge hat. Gemäß § 24 StVG kann bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 21 km/h innerorts ein Fahrverbot von einem Monat bis zu drei Monaten verhängt werden. Bei besonders schweren Fällen, wie etwa einer Überschreitung von mehr als 40 km/h, drohen sogar Fahrverbote bis zu drei Monaten.

Fahrverbot in Alsterdorf: Wann sich ein Einspruch lohnt

Ein Fahrverbot bedeutet nicht nur den Verlust der Fahrerlaubnis für eine bestimmte Zeit, sondern kann auch erhebliche Auswirkungen auf den Beruf haben. Dies ist insbesondere für Berufskraftfahrer oder Pendler, die auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, problematisch. In vielen Fällen ist ein Einspruch gegen das Fahrverbot sinnvoll, insbesondere wenn eine berufliche Härte vorliegt. Dies ist in § 25 StVG geregelt, der die Möglichkeit eines Absehens vom Fahrverbot bei nachweisbarer beruflicher Notwendigkeit vorsieht. Beispielsweise könnte ein Einspruch Erfolg haben, wenn der Betroffene nachweisen kann, dass er dringend auf sein Auto angewiesen ist, um seinen Arbeitsplatz zu erreichen.

Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Hamburg-Nord

  • Falsches Parken:
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen:
  • Handy am Steuer:

Rechtslage bei Fahrverboten und mögliche Verteidigungsstrategien

Die rechtlichen Grundlagen für Fahrverbote finden sich in der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie im Straßenverkehrsgesetz (StVG). Gemäß § 25 StVG können Fahrverbote in bestimmten Fällen wie etwa bei wiederholten Verstößen oder einer besonders hohen Gefährdung des Straßenverkehrs verhängt werden. Die Dauer des Fahrverbots kann variieren, je nach Schwere des Verstoßes. Bei einem Fahrverbot aufgrund eines Geschwindigkeitsverstoßes, der nicht mehr als 40 km/h beträgt, kann das Fahrverbot in der Regel auf einen Monat beschränkt werden.

In der Praxis begegnen uns häufig Mandanten, die nach einem Bußgeldbescheid ein Fahrverbot erhalten haben. Ein Beispiel ist ein Berufskraftfahrer, der in der Alsterdorfer Straße geblitzt wurde und dadurch seine Arbeitsstelle gefährdet sieht. In solchen Fällen prüfen wir die Möglichkeit, einen Einspruch einzulegen, um eine Härtefallregelung zu beantragen und das Fahrverbot gegebenenfalls abzuwenden. Hierbei ist eine detaillierte Dokumentation der beruflichen Situation des Mandanten unerlässlich.

Wenn Sie mit einem Fahrverbot konfrontiert sind oder ein Bußgeld erhalten haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unsere erfahrenen Anwälte unterstützen Sie dabei, Ihre Optionen zu verstehen und die besten Schritte einzuleiten.

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