Führerscheinentzug in Alsterdorf
Ihr Anwalt für Führerscheinentzug in Alsterdorf und Umgebung.
Geblitzt an der Alsterdorfer Straße? Ihre Rechte im Blick
Alsterdorf ist nicht nur für seine ruhigen Wohngebiete bekannt, sondern auch für die frequentierten Straßen wie die Alsterdorfer Straße und den Tegeler Weg, wo häufig Geschwindigkeitskontrollen stattfinden. Wer hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 bis 25 km/h droht beispielsweise ein Bußgeld von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg gemäß § 24 StVG. Ab 26 km/h über der zulässigen Geschwindigkeit erhöht sich das Bußgeld auf 100 Euro und es gibt bereits zwei Punkte.
Fahrverbot in Alsterdorf: Wissen, wann sich ein Einspruch lohnt
Ein Fahrverbot kann schnell verhängt werden, wenn man in kurzer Zeit mehrere Verkehrsverstöße begeht oder besonders schwerwiegende Verstöße wie Trunkenheit am Steuer begeht. Nach § 25 StVG kann ein Fahrverbot von einem Monat bis zu drei Monaten ausgesprochen werden. Bei einer Trunkenheitsfahrt mit 1,1 Promille ist nicht nur der Führerschein sofort weg, sondern es drohen auch bis zu 3.000 Euro Bußgeld und bis zu drei Punkte in Flensburg. Sollte ein Fahrverbot verhängt werden, können wir prüfen, ob es Möglichkeiten gibt, dagegen vorzugehen oder eine vorübergehende Ausnahme zu beantragen.
MPU-Vorbereitung: So bestehen Sie die Medizinisch-Psychologische Untersuchung
Nach einem Führerscheinentzug stehen viele Alsterdorfer vor der Herausforderung, eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) zu bestehen. Die Gründe für eine MPU sind häufig Alkohol- oder Drogenvergehen, aber auch wiederholte Verkehrsverstöße. Wir bieten umfassende Beratungen und Vorbereitungskurse an, um die Chancen auf eine positive Bewertung zu maximieren. Die MPU ist eine komplexe Angelegenheit, bei der es darum geht, Ihre Fahreignung zu beurteilen. Ein fehlender Nachweis der Einsicht und Verhaltensänderung führt oft zu einer Ablehnung.
Häufige Fallstricke im Führerscheinrecht in Alsterdorf
- Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis: Wer ohne gültigen Führerschein fährt, macht sich gemäß § 21 StVG strafbar und muss mit einem Bußgeld von bis zu 1.500 Euro und möglicherweise einem Fahrverbot rechnen.
- Alkoholfahrten: Ab 0,5 Promille drohen Bußgelder ab 500 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Bei einem Wert über 1,1 Promille ist eine MPU Pflicht.
- Wiederholte Verstöße: Wer innerhalb von zwei Jahren mehr als einen Punkt in Flensburg hat, kann ebenfalls mit einem Fahrverbot rechnen.
Die Verkehrssituation in Alsterdorf ist, besonders während der Stoßzeiten, oft angespannt. An Kreuzungen wie der Alsterdorfer Straße mit der Hohenlohestraße kommt es häufig zu Verkehrsverstößen, die mit Bußgeldern und Punkten geahndet werden. Hier ist es besonders wichtig, die eigenen Rechte zu kennen und sich gegebenenfalls rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen.
Wenn Sie Fragen zu Ihrem Führerscheinrecht haben oder Unterstützung bei einem konkreten Fall benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unsere Erfahrung in der Vertretung von Mandanten aus Alsterdorf ermöglicht es uns, maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Situation zu finden.
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