Führerscheinentzug in Langenhorn
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Geblitzt auf der Langenhorner Chaussee? Das sind Ihre Rechte
Die Langenhorner Chaussee ist eine der Hauptverkehrsadern in Langenhorn und birgt zahlreiche Risiken für Autofahrer. Bei Geschwindigkeitsübertretungen werden hier oft hohe Bußgelder verhängt. Übersteigt ein Fahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 21 bis 25 km/h, droht ein Bußgeld von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg. Bei Überschreitungen von mehr als 26 km/h kann das Bußgeld auf bis zu 180 Euro anwachsen. Bei wiederholten Verstößen oder besonders hohen Geschwindigkeiten kann sogar ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.
Fahrverbot in Langenhorn: Wann sich ein Einspruch lohnt
Ein Fahrverbot kann schnell zur Realität werden, vor allem wenn Sie an einer der vielen unübersichtlichen Kreuzungen in Langenhorn, wie der Kreuzung Langenhorner Chaussee und Alsterdorfer Straße, geblitzt werden. Ein Fahrverbot wird in der Regel dann verhängt, wenn innerhalb von 12 Monaten mehr als 8 Punkte in Flensburg gesammelt werden. Es gilt, die genauen Umstände zu prüfen: Wurde das Bußgeld ordnungsgemäß zugestellt? Wurde das Messverfahren korrekt angewendet? Ein Einspruch kann in vielen Fällen sinnvoll sein, um das Fahrverbot zu vermeiden.
Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Hamburg-Nord
Die Verkehrssituation in Langenhorn ist geprägt von hohem Verkehrsaufkommen, insbesondere auf den Hauptstraßen wie der Hindenburgstraße und der Fuhlsbütteler Straße. Viele Autofahrer sind sich nicht bewusst, dass auch das Parken in einer absoluten Haltverbotszone oder auf einem Radweg mit hohen Bußgeldern von bis zu 100 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet wird. Regelmäßige Blitzer an der Langenhorner Chaussee und im Bereich der U-Bahn-Station Langenhorn Markt tragen zur erhöhten Gefahr von Bußgeldern bei. Hier einige typische Fälle:
- Parken im Halteverbot: 20 Euro, bei wiederholtem Verstoß bis zu 40 Euro und ein Punkt.
- Geschwindigkeitsübertretung ab 21 km/h: 80 Euro und 1 Punkt in Flensburg.
- Fahren unter Alkoholeinfluss (ab 0,5 Promille): Bußgeld von 500 Euro, Fahrverbot von 1 Monat und 2 Punkte.
MPU-Vorbereitung: So bestehen Sie die Medizinisch-Psychologische Untersuchung
Wer aufgrund von Alkohol- oder Drogenverstößen seinen Führerschein verloren hat, sieht sich oft gezwungen, eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) abzulegen. In Langenhorn sind solche Fälle nicht selten. Ein umfassendes Coaching zur MPU-Vorbereitung kann entscheidend sein, um die Fahrerlaubnis zurückzuerlangen. Die Untersuchung selbst wird durch das Straßenverkehrsgesetz (§ 13 StVG) geregelt und kann für Betroffene eine große Hürde darstellen. In unseren Beratungen gehen wir auf häufige Fragen ein, wie zum Beispiel:
- Wie bereite ich mich am besten auf die MPU vor?
- Welche Unterlagen und Nachweise sind erforderlich?
- Wie verhalte ich mich während der Untersuchung?
Wenn Sie in Langenhorn mit einem Führerscheinentzug, einem Fahrverbot oder der MPU konfrontiert sind, stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Eine professionelle Beratung kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu wahren und die bestmögliche Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden.
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