Autorennen / Raser in Langenhorn

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Autorennen / Raser in Langenhorn

Raserei auf der Flughafenstraße: Die rechtlichen Folgen

Die Flughafenstraße in Langenhorn ist nicht nur eine wichtige Verbindungsstraße zum Hamburger Flughafen, sondern auch ein beliebter Ort für illegale Autorennen. Raserei, die unter § 315d StGB fällt, kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Bewohner und Verkehrsteilnehmer in Langenhorn sehen sich häufig mit den Folgen solcher Fahrmanöver konfrontiert, sei es als Betroffene eines Unfalls oder als Beschuldigte.

Die Gefahren von Autorennen im Stadtteil

Die zunehmende Zahl illegaler Autorennen in Langenhorn führt nicht nur zu einer erhöhten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, sondern bringt auch spezielle rechtliche Probleme mit sich. Ein typisches Beispiel ist die Kreuzung Flughafenstraße und Langenhorner Chaussee, wo häufig überhöhte Geschwindigkeiten gemessen werden. Die Polizei nutzt hier Blitzer, um Raser zu erfassen. Wer dort mit mehr als 21 km/h über dem Tempolimit fährt, kann mit einem Bußgeld von bis zu 600 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten rechnen.

Rechtsfolgen bei der Teilnahme an illegalen Autorennen

Die rechtlichen Konsequenzen für die Teilnahme an illegalen Autorennen sind gravierend. Nach § 315d StGB drohen nicht nur Geldstrafen, sondern auch ernsthafte strafrechtliche Folgen. Die Teilnahme an einem Autorennen wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. Darüber hinaus führt die Verurteilung zu einem Fahrverbot von mindestens 6 Monaten. Ein typisches Beispiel ist ein Fall, in dem zwei Langenhorner an einem Autorennen auf der Langenhorner Chaussee teilnahmen und in einen Unfall verwickelt wurden. Neben der strafrechtlichen Verfolgung wurden beide mit einem Fahrverbot von 12 Monaten belegt.

  • Bußgeld von 600 Euro und 2 Punkte für Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h.
  • Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren bei Teilnahme an einem illegalen Rennen.
  • Fahrverbot von mindestens 6 Monaten bei Verurteilung.

Das richtige Verhalten nach einem Bußgeldbescheid

Wer in Langenhorn geblitzt wurde oder einen Bußgeldbescheid erhalten hat, sollte schnellstmöglich handeln. Nach Erhalt des Bescheids hat man in der Regel zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Ein Einspruch kann sinnvoll sein, wenn beispielsweise die Messung fehlerhaft war oder wichtige Umstände übersehen wurden. In der Praxis haben wir häufig Mandanten, die fälschlicherweise beschuldigt wurden, an einem Autorennen teilgenommen zu haben, obwohl sie lediglich zur falschen Zeit am falschen Ort waren.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind klar: Bei der Teilnahme an illegalen Autorennen sowie bei überhöhten Geschwindigkeiten drohen nicht nur Bußgelder, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen. Wer in Langenhorn betroffen ist, sollte sich rechtzeitig anwaltlich beraten lassen, um seine Rechte zu wahren und mögliche Strafen zu minimieren.

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