Bußgeldbescheid in Langenhorn

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Bußgeldbescheid in Langenhorn

Geblitzt auf der Grossen Straße? Das sind Ihre Rechte

In Langenhorn, einem Stadtteil mit starkem Verkehrsaufkommen, sind Geschwindigkeitsüberschreitungen und andere Ordnungswidrigkeiten an der Tagesordnung. Häufige Blitzer stehen vor allem an den Hauptverkehrsstraßen wie der Großen Straße und der Stichstraße. Eine unerwartete Geschwindigkeit von 61 km/h in einer 50 km/h-Zone kann schnell zu einem Bußgeld von 120 Euro sowie einem Punkt in Flensburg führen. Bei Überschreitungen von mehr als 21 km/h drohen bereits Fahrverbote ab einem Monat.

Fahrverbot in Langenhorn: Wann sich ein Einspruch lohnt

Ein Fahrverbot kann schnell zur Realität werden, insbesondere bei wiederholten Verstößen oder einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 41 km/h oder mehr. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch zu erheben. Die Frist für einen Einspruch beträgt in der Regel zwei Wochen nach Erhalt des Bescheids. Eine gute Verteidigungsstrategie kann nicht nur das Fahrverbot abwenden, sondern auch die finanziellen Folgen minimieren.

Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Hamburg-Nord

In Langenhorn begegnen Verkehrsteilnehmer oft typischen Bußgeldfallen. Zu den häufigsten zählen:

  • Geschwindigkeitsverstoß an der Kreuzung Langenhorner Chaussee und Fuhlsbüttler Straße – 80 Euro und ein Punkt bei 11-15 km/h zu schnell.
  • Handy am Steuer – 100 Euro und ein Punkt, was bei häufigen Verstößen schnell zu einem Fahrverbot führen kann.
  • Überfahren einer roten Ampel an der Kreuzung Langenhorner Markt – 200 Euro, zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot.

Diese Beispiele zeigen, wie schnell man in eine rechtliche Auseinandersetzung geraten kann. Die relevanten Gesetze, wie das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), regeln die Rechtsfolgen genau und sollten im Falle eines Bußgeldbescheids unbedingt beachtet werden.

Praktische Mandantensituationen: Was tun bei einem Bußgeldbescheid?

Ein typisches Beispiel aus unserer Praxis: Ein Mandant erhält einen Bußgeldbescheid über 300 Euro, weil er in einer 30 km/h-Zone in der Langenhorner Chaussee 45 km/h gefahren ist. In diesem Fall beraten wir den Mandanten zunächst über die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Wir analysieren die Messwerte und die Umstände der Verkehrskontrolle, um herauszufinden, ob ein technischer Fehler vorliegt oder ob es mildernde Umstände gibt, die das Bußgeld reduzieren könnten.

Ein weiterer Fall betrifft einen Fahranfänger, der wegen eines Handyverstoßes von 100 Euro und einem Punkt betroffen ist. Hier kann es sinnvoll sein, auf die Probezeitregelungen zu verweisen, die für Fahranfänger besondere Konsequenzen haben. Eine kompetente Verteidigung kann helfen, das Aufbauseminar zu vermeiden und die Führerscheinkosten nicht unnötig zu erhöhen.

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben und sich unsicher sind, wie Sie reagieren sollen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Eine rechtzeitige Beratung kann entscheidend sein, um Ihre Rechte zu wahren und mögliche Folgen abzuwenden.

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