Kfz-Versicherungsrecht in Langenhorn

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Kfz-Versicherungsrecht in Langenhorn

Geblitzt auf der B433? Ihre Rechte und Pflichten

In Langenhorn, insbesondere entlang der stark frequentierten B433, kommt es häufig zu Geschwindigkeitsübertretungen. Die dort aufgestellten Blitzer erfassen nicht nur Raser, sondern auch unaufmerksame Fahrer, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschreiten. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h bis 25 km/h droht ein Bußgeld von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg. Ab 26 km/h wird es teurer: Hier liegt das Bußgeld bei 100 Euro und zwei Punkten. Neben den finanziellen Konsequenzen müssen Sie auch mit einem möglichen Fahrverbot rechnen, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten dreimal mit mehr als 26 km/h über der Grenze geblitzt werden.

Schadenersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall in Langenhorn

Nach einem Verkehrsunfall, beispielsweise an der Kreuzung Ulzburger Straße und Langenhorner Chaussee, stellen sich oft Fragen zur Schadensregulierung. Viele Unfallopfer wissen nicht, dass sie Anspruch auf Schadensersatz haben, der sowohl materielle Schäden als auch Schmerzensgeld umfassen kann. Nach § 249 BGB sind Sie berechtigt, alle notwendigen Kosten, die durch den Unfall entstanden sind, geltend zu machen. Dies beinhaltet unter anderem:

  • Kosten für einen Mietwagen während der Reparaturzeit
  • Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert
  • Schmerzensgeld bei Verletzungen

Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Mandant wurde an der Langenhorner Chaussee von einem unachtsamen Autofahrer angefahren. Die Regulierung des Schadens durch die Versicherung des Unfallverursachers zog sich über Monate hin, da unklare Haftungsfragen auftraten. Hier ist es wichtig, die richtigen Schritte einzuleiten und gegebenenfalls rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Unfallflucht in Langenhorn: Was Sie wissen sollten

Die Straßen in Langenhorn sind oft stark befahren, und nicht selten kommt es zu Parkremplern oder kleineren Kollisionen. Sollte ein Unfallverursacher Fahrerflucht begehen, können betroffene Geschädigte unter bestimmten Voraussetzungen ihre Ansprüche selbst bei der eigenen Kfz-Versicherung geltend machen (§ 1a StVG). Allerdings gibt es hier Fristen: Sie müssen innerhalb von sieben Tagen einen schriftlichen Antrag auf Schadensersatz stellen. Die eigene Versicherung prüft dann, ob der Unfallverursacher ermittelt werden kann. Wenn nicht, können Sie Schadensersatz bis zur Höhe Ihrer Selbstbeteiligung verlangen.

Wichtige Fristen und Bußgelder im Kfz-Versicherungsrecht

Die rechtlichen Rahmenbedingungen im Kfz-Versicherungsrecht sind klar geregelt, allerdings gibt es einige wesentliche Punkte, die Sie beachten sollten:

  • Verkehrsunfallmeldung: Bei einem Unfall haben Sie die Pflicht, diesen Ihrer Versicherung innerhalb von sieben Tagen zu melden.
  • Schadenersatzansprüche: Diese müssen innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden, andernfalls verjähren sie.
  • Bußgelder: Bei Verstößen gegen die StVO, wie etwa überhöhte Geschwindigkeit, können Bußgelder von bis zu 680 Euro und Punkte in Flensburg drohen.

Ein Beispiel: Wer auf der Langenhorner Chaussee mit 71 km/h anstatt der erlaubten 50 km/h fährt, muss mit einem Bußgeld von 120 Euro und einem Punkt rechnen. Bei wiederholten Verstößen droht sogar ein Fahrverbot.

Wenn Sie in Langenhorn rechtliche Unterstützung im Bereich Kfz-Versicherungsrecht benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Ob es um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche nach einem Unfall oder um die Beratung bei Bußgeldverfahren geht – wir sind für Sie da.

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