Kfz-Versicherungsrecht in Uhlenhorst

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Kfz-Versicherungsrecht in Uhlenhorst

Geblitzt auf der Alsterdorfer Straße? Ihre Rechte im Kfz-Versicherungsrecht

Uhlenhorst ist bekannt für seine engen Straßen und das hohe Verkehrsaufkommen, insbesondere auf der Alsterdorfer Straße und der Hudtwalcker Straße. Bei einem Blitzer oder einem Verkehrsunfall kann es schnell zu Konflikten mit der Kfz-Versicherung kommen. Oftmals sehen sich Autofahrer mit der Herausforderung konfrontiert, ihre Ansprüche auf Schadensregulierung durchzusetzen, während Versicherungen versuchen, diese zu minimieren oder abzulehnen.

Typische Streitfälle bei der Schadensregulierung

Ein häufiges Problem in Uhlenhorst sind unklare Haftungsfragen nach einem Verkehrsunfall. Nach § 7 StVG haftet der Halter eines Fahrzeugs, wenn sein Fahrzeug an einem Unfall beteiligt ist. Dies gilt auch für Unfälle, die an stark frequentierten Stellen wie der Kreuzung Alsterdorfer Straße und Hudtwalcker Straße geschehen. Die Versicherung des Unfallverursachers kann in einem solchen Fall die Regulierung des Schadens zwar ablehnen, wenn beispielsweise der Geschädigte nicht ausreichend nachweisen kann, dass der Unfall durch das andere Fahrzeug verursacht wurde.

Ein weiteres häufiges Problem sind Streitigkeiten über die Höhe der Entschädigung. Viele Versicherungen versuchen, die Schadenshöhe zu drücken, indem sie niedrigere Kostenschätzungen anbieten. Hierbei ist es wichtig, sich auf die Vorgaben der aktuellen Rechtsprechung zu berufen, um die Ansprüche durchzusetzen.

Bußgelder und Rechtsfolgen bei Verstößen

In Uhlenhorst kommt es nicht selten zu Geschwindigkeitsübertretungen, insbesondere auf der Alsterdorfer Straße, wo häufig Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden. Die gesetzlichen Regelungen nach § 3 StVO sehen für Geschwindigkeitsübertretungen Bußgelder vor, die je nach Schwere des Verstoßes variieren:

  • Bis 10 km/h: 30 Euro
  • 11-15 km/h: 50 Euro und 1 Punkt
  • 16-20 km/h: 70 Euro und 1 Punkt
  • 21-25 km/h: 80 Euro und 1 Punkt
  • 26-30 km/h: 100 Euro und 1 Punkt
  • Ab 31 km/h: 120 Euro und 1 Punkt, ab 41 km/h droht ein Fahrverbot von 1 Monat

Diese Bußgelder können nicht nur finanziell belastend sein, sondern auch Auswirkungen auf die Kfz-Versicherung haben, da sich die Versicherungsprämien erhöhen können.

Praxisbeispiele: Mandantenberichte aus Uhlenhorst

Ein typischer Fall aus unserer Praxis betrifft einen Mandanten, der auf der Alsterdorfer Straße in einen Auffahrunfall verwickelt war. Die gegnerische Versicherung stritt die Haftung ab und bot lediglich eine geringe Entschädigung an. Durch unsere Unterstützung konnte die Haftung klar nachgewiesen werden, sodass unser Mandant letztlich eine angemessene Entschädigung erhielt.

Ein weiterer Fall betraf einen Mandanten, der wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt wurde. Er erhielt einen Bußgeldbescheid über 80 Euro und 1 Punkt. Durch die rechtzeitige Einsichtnahme in die Messdaten konnten wir erfolgreich Einspruch einlegen, da die Messung fehlerhaft war. Dies führte dazu, dass das Bußgeld erlassen und der Punkt nicht eingetragen wurde.

Wenn Sie Fragen zu Ihrer Kfz-Versicherung oder einem Verkehrsunfall in Uhlenhorst haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen und helfen Ihnen, rechtliche Probleme zu klären.

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