Alkohol am Steuer in Uhlenhorst

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Alkohol am Steuer in Uhlenhorst

Geblitzt auf der Alsterchaussee? Ihre Rechte bei Alkohol am Steuer

Die Alsterchaussee und die angrenzenden Straßen in Uhlenhorst sind häufige Schauplätze von Verkehrskontrollen. Insbesondere bei Alkohol am Steuer müssen Autofahrer mit strengen rechtlichen Konsequenzen rechnen. Das Fahren unter Alkoholeinfluss ist nicht nur riskant, sondern kann auch zu erheblichen rechtlichen Problemen führen, die weitreichende Folgen für die Betroffenen haben.

Gemäß § 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) drohen bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,5 Promille bis 1,09 Promille Bußgelder von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Bei einer BAK von 1,1 Promille oder mehr wird es kritisch: Hier liegt eine Straftat vor, die mit Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren geahndet werden kann. Zudem wird in der Regel eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet, die zusätzliche Kosten und Auflagen mit sich bringt.

Fahrverbot in Uhlenhorst: Wann sich ein Einspruch lohnt

Ein Fahrverbot kann auch im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit ausgesprochen werden. Dies betrifft häufig Ersttäter, die mit einer BAK zwischen 0,5 und 1,09 Promille aufgefallen sind. In Uhlenhorst, wo die Verkehrsdichte durch die Nähe zu den Alsterarkaden und die Frequentierung der Straßen hoch ist, können solche Verstöße schnell geschehen. Ein Einspruch gegen das Fahrverbot kann sich in bestimmten Fällen lohnen, insbesondere wenn mildernde Umstände vorliegen oder Verfahrensfehler festgestellt werden. Die Frist für den Einspruch beträgt in der Regel zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheids.

  • Verstoß mit 0,5 - 1,09 Promille: 500 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • Verstoß ab 1,1 Promille: Geldstrafe/Freiheitsstrafe, MPU-Anordnung
  • Ersttäter mit 0,5 - 1,09 Promille: Möglicher Einspruch gegen Fahrverbot

Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Hamburg-Nord

In Uhlenhorst gibt es zahlreiche Verkehrssituationen, in denen Autofahrer in die Falle tappen können. Besonders beliebt sind Kontrollen an der Ecke Alsterdorfer Straße und Papenreye. Hier sind Blitzer installiert, die häufig Fahrer mit überhöhter Geschwindigkeit und Alkohol am Steuer erfassen. Die Folgen können nicht nur Bußgelder, sondern auch Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot sein.

Ein typisches Mandat könnte wie folgt aussehen: Ein Bewohner von Uhlenhorst fährt an einem Samstagabend nach einem Restaurantbesuch nach Hause. Er wird an der Alsterchaussee angehalten und die Polizei stellt eine BAK von 0,9 Promille fest. Der Betroffene ist zuvor noch nie auffällig geworden. In diesem Fall drohen ihm nicht nur 500 Euro Bußgeld, sondern auch ein einmonatiges Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Ein rechtzeitiger und kompetenter juristischer Rat kann hier entscheidend sein, um die bestmöglichen Folgen zu erzielen.

Rechtsfolgen und das richtige Vorgehen

Die rechtlichen Konsequenzen bei einer Trunkenheitsfahrt sind erheblich. Neben den finanziellen Belastungen durch Bußgelder und mögliche Kosten für die MPU können auch langfristige Auswirkungen auf den Führerschein und das persönliche Leben entstehen. Laut § 69 StGB kann bei einer Verurteilung die Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet werden, was in vielen Fällen zu einem enormen Einschnitt in die persönliche Mobilität führt.

Wenn Sie in Uhlenhorst mit Alkohol am Steuer erwischt wurden, ist es ratsam, sich umgehend rechtlichen Beistand zu suchen. Unsere Kanzlei bietet Ihnen kompetente Beratung und Unterstützung, um die bestmöglichen Ergebnisse in Ihrem Fall zu erzielen. Wir helfen Ihnen, die rechtlichen Fallstricke zu umschiffen und Ihre Rechte zu wahren.

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