Verkehrsstrafrecht in Langenhorn

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Verkehrsstrafrecht in Langenhorn

Geblitzt auf der Langenhorner Chaussee? Das sind Ihre Rechte

In Langenhorn, einer verkehrsreichen Gegend im Bezirk Hamburg-Nord, müssen Autofahrer häufig mit Geschwindigkeitsüberwachungen rechnen. Die Langenhorner Chaussee, als eine der Hauptverkehrsadern, ist besonders für ihre Blitzanlagen bekannt. Wer hier mit überhöhter Geschwindigkeit erwischt wird, sieht sich schnell mit Bußgeldern konfrontiert, die je nach Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 30 Euro und 680 Euro liegen können. Zudem drohen Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten.

Trunkenheit am Steuer: Strafen und Folgen

Die rechtlichen Konsequenzen einer Trunkenheitsfahrt sind gravierend. Laut § 316 StGB macht sich strafbar, wer ein Fahrzeug führt, obwohl er unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln steht. In Deutschland gilt eine Promillegrenze von 0,5. Wird diese überschritten, drohen Geldstrafen ab 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von mindestens einem Monat. Bei einem Wert von 1,1 Promille oder mehr ist die Fahrerlaubnis sofort gefährdet. In der Praxis berichten Mandanten häufig von Verkehrskontrollen, die am Barmbeker Weg oder in der Nähe von Restaurants in Langenhorn durchgeführt werden, wo Alkohol konsumiert wird.

Fahrerflucht: Was tun nach einem Unfall?

Ein weiterer häufiger Vorfall im Verkehrsstrafrecht ist die Fahrerflucht, die gemäß § 142 StGB eine Straftat darstellt. Wer nach einem Unfall die Unfallstelle verlässt, kann mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen rechnen. In Langenhorn kommt es häufig zu leichten Kollisionen, beispielsweise an Kreuzungen wie der von der Langenhorner Chaussee zur Fuhlsbütteler Straße. Betroffene sollten in einem solchen Fall sofort die Polizei informieren und ihre Rechte kennen, um nicht unnötig schwer bestraft zu werden.

Nötigung im Straßenverkehr: So gehen Sie vor

Nötigung im Straßenverkehr, geregelt in § 240 StGB, ist eine Straftat, die zunehmend an Bedeutung gewinnt. Typische Situationen sind aggressive Fahrmanöver oder das absichtliche Blockieren von Fahrspuren, die in Langenhorn an den stark frequentierten Straßen wie der Alsterdorfer Straße vorkommen. Die Strafen reichen von Geldbußen bis hin zu Punkten und Fahrverboten. Hier ist es wichtig, Beweismittel wie Zeugenaussagen oder dashcam-Material zu sichern, um im Falle einer Anklage die eigene Position zu stärken.

Typische Mandantensituationen: Unterstützung durch erfahrene Anwälte

In unserer Kanzlei haben wir zahlreiche Mandanten aus Langenhorn vertreten, die mit den oben genannten Problemen konfrontiert waren. Ein Fall betraf einen Mandanten, der in der Nähe des U-Bahnhofs Langenhorn Nord mit 1,2 Promille am Steuer erwischt wurde. Durch eine frühzeitige Verteidigung konnte das Fahrverbot auf zwei Monate reduziert werden. Ein anderer Mandant, der nach einem Unfall geflohen war, stellte sich nachträglich und konnte durch unsere Unterstützung eine erhebliche Geldstrafe vermeiden.

Im Verkehrsrecht ist schnelles Handeln gefragt. Bei Problemen im Verkehrsstrafrecht stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung.

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