Verkehrsstrafrecht in Hohenfelde

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Verkehrsstrafrecht in Hohenfelde

Trunkenheit am Steuer in Hohenfelde: Diese Strafen drohen

Die Straßen in Hohenfelde, insbesondere die stark frequentierte Wartenau und die schmalen Nebenstraßen, sind häufig Schauplätze von Verkehrskontrollen. Bei einer Verkehrskontrolle kann die Polizei bei Verdacht auf Trunkenheit am Steuer einen Atemalkoholtest anordnen. Ab einem Blutalkoholwert von 0,5 Promille droht gemäß § 24a StVG ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Bei einem Wert über 1,1 Promille wird ein Strafverfahren nach § 316 StGB eingeleitet, was neben einer Geldstrafe auch bis zu sechs Monate Fahrverbot zur Folge haben kann.

Fahrerflucht: Konsequenzen in Hohenfelde

Wird ein Unfall verursacht und der Verursacher entfernt sich unerlaubt von der Unfallstelle, spricht man von Fahrerflucht. In Hohenfelde, wo es oft zu parkenden Fahrzeugen auf der Alsterdorfer Straße kommt, kann dies schnell passieren. Die Strafe für Fahrerflucht gemäß § 142 StGB kann Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren umfassen, abhängig von der Schwere des Unfalls. Bei Sachschäden sind Bußgelder von mindestens 1.000 Euro und der Verlust von bis zu drei Punkten in Flensburg die Regel.

Nötigung im Straßenverkehr: Typische Beispiele aus Hohenfelde

Nötigung im Straßenverkehr geschieht häufig durch aggressives Fahrverhalten, etwa durch dichtes Auffahren oder das Blockieren der Fahrbahn auf der Wartenau. Solche Verhaltensweisen können nach § 240 StGB mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren geahndet werden. Die Strafen hängen von den Umständen des Einzelfalls ab, wie etwa der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Auch hier kann ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten verhängt werden.

Bußgeldfallen in Hohenfelde: So schützen Sie sich

Typische Bußgeldfallen in Hohenfelde finden sich an den regelmäßigen Blitzanlagen, insbesondere in der St. Gertrud Straße, wo Geschwindigkeitsüberschreitungen schnell geahndet werden. Hier sind die Bußgelder wie folgt gestaffelt:

  • Bis 10 km/h: 30 Euro
  • 11 bis 15 km/h: 50 Euro
  • 16 bis 20 km/h: 70 Euro und 1 Punkt
  • 21 bis 25 km/h: 80 Euro und 1 Punkt

Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid kann sinnvoll sein, insbesondere wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen oder technische Mängel an den Blitzanlagen vermuten.

Die rechtlichen Probleme im Verkehrsstrafrecht sind vielfältig und erfordern eine kompetente Beratung. Ob Sie aufgrund von Trunkenheit am Steuer, Fahrerflucht oder Nötigung im Straßenverkehr in Schwierigkeiten geraten sind, wir stehen Ihnen in Hohenfelde zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren und die bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten.

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