MPU-Beratung in Hohenfelde

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MPU-Beratung in Hohenfelde

MPU-Beratung in Hohenfelde: Ihre Fragen, unsere Antworten

In Hohenfelde, einem Stadtteil des Bezirks Hamburg-Nord, sehen sich viele Autofahrer rechtlichen Herausforderungen gegenüber, die mit der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) verbunden sind. Diese Situation tritt häufig auf, wenn es zu Verkehrsdelikten kommt, die den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge haben. Insbesondere bei wiederholten Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) oder bei Alkohol- und Drogenverstößen wird die MPU zur Pflicht.

Typische rechtliche Probleme in Hohenfelde

Ein häufiges Szenario in Hohenfelde ist der Entzug der Fahrerlaubnis nach einem Alkoholverstoß. Wer beispielsweise mit einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille oder mehr erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von bis zu 1.500 Euro, mindestens zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten rechnen (§ 24a StVG). Auch bei Drogenverstößen kann die MPU angeordnet werden, was viele Betroffene vor große Herausforderungen stellt. Ein weiterer Aspekt, der Autofahrer in Hohenfelde betrifft, ist die Meldung der Fahrerlaubnisbehörde, wenn ein Fahrer mehr als einmal innerhalb von 12 Monaten mit einem Punkt in Flensburg belegt wird.

Verkehrssituation in Hohenfelde: Blitzer und häufige Verkehrsverstöße

Die Verkehrssituation in Hohenfelde ist geprägt von stark frequentierten Straßen wie der Wartenau oder der Mühlenkamp. Hier sind Geschwindigkeitskontrollen und Blitzanlagen regelmäßig aktiv. Wer hier die Geschwindigkeitsbegrenzungen von 30 km/h oder 50 km/h überschreitet, kann schnell in die Fänge der Verkehrswacht geraten. Übersteigerungen von mehr als 20 km/h führen in der Regel zu Bußgeldern von 80 Euro und einem Punkt in Flensburg. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 40 km/h droht ein Bußgeld von 160 Euro sowie zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot. Solche Verstöße können nicht nur zu finanziellen Einbußen führen, sondern auch zur Anordnung einer MPU.

Rechtsfolgen und relevante Gesetze

Die rechtlichen Grundlagen für die MPU sind im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verankert. Gemäß § 13 StVG kann die Fahrerlaubnisbehörde die MPU anordnen, wenn Zweifel an der Eignung des Fahrers bestehen. Bei Drogenverstößen können auch das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) zur Anwendung kommen. Bei Verstößen gegen das StGB, wie etwa bei gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr, können zusätzliche strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Praktische Mandantensituationen und unsere Unterstützung

Unsere Kanzlei unterstützt regelmäßig Mandanten, die sich auf eine MPU vorbereiten müssen. Typische Situationen sind:

  • Ein Mandant, der nach einem alkoholbedingten Unfall die Fahrerlaubnis verloren hat und nun die MPU bestehen muss, um sie zurückzuerhalten.
  • Eine Fahrerin, die wegen Drogenbesitzes im Straßenverkehr aufgefallen ist und nun die MPU ablegen soll, um nicht als ungeeignet zu gelten.
  • Ein wiederholter Geschwindigkeitsverstoß in der Wartenau, der zur Anordnung einer MPU führte, weil der Mandant bereits mehrere Punkte angesammelt hat.

In diesen Fällen bieten wir umfassende Beratungen an, um unsere Mandanten bestmöglich auf die MPU vorzubereiten. Dies umfasst die Analyse der persönlichen Situation, das Erstellen eines individuellen Plans zur Verhaltensänderung und die Begleitung bei der Antragstellung.

Wenn Sie in Hohenfelde Fragen zur MPU haben oder sich auf eine medizinisch-psychologische Untersuchung vorbereiten möchten, stehen wir Ihnen gerne mit unserer Expertise zur Seite.

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