Handy am Steuer in Hohenfelde
Ihr Anwalt für Handy am Steuer in Hohenfelde und Umgebung.
Verstöße gegen das Handyverbot in Hohenfelde: Was Sie wissen sollten
In Hohenfelde, einem lebhaften Stadtteil Hamburgs, sind viele Autofahrer tagtäglich mit dem Handy am Steuer konfrontiert. Ob an der Kreuzung von Wartenau und Wendenstraße oder während des Pendelns entlang der Alsteruferstraße – die Versuchung ist groß, das Smartphone für Anrufe oder Nachrichten zu nutzen. Doch die rechtlichen Konsequenzen sind erheblich und sollten nicht auf die leichte Schulter genommen werden.
Konkrete Rechtsfolgen für Handyverstöße
Gemäß § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist die Nutzung eines Mobiltelefons am Steuer grundsätzlich verboten, es sei denn, es handelt sich um eine Freisprecheinrichtung. Bei einem Verstoß drohen folgende rechtliche Konsequenzen:
- Bußgeld von 100 Euro
- Ein Punkt in Flensburg gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 des Punktesystems
- Bei wiederholtem Verstoß innerhalb von 12 Monaten kann ein Fahrverbot von bis zu einem Monat verhängt werden
Darüber hinaus sind die Ordnungswidrigkeiten nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) geregelt, welches die Ahndung von Verkehrsverstößen präzisiert. Beispielsweise können in Hohenfelde spezielle Blitzer an stark frequentierten Straßen wie der Hamburger Straße oder der Saarlandstraße zusätzliche Aufmerksamkeit erfordern, da sie häufig auf Handyverstöße abzielen.
Typische Mandantensituationen in Hohenfelde
Wir erleben in unserer Kanzlei zahlreiche Fälle, in denen Mandanten durch Handyverstöße in Schwierigkeiten geraten. Hier sind einige Beispiele:
- Ein Lkw-Fahrer wird bei einer Kontrolle an der Wartenau mit dem Handy in der Hand erwischt, während er auf die Ampel wartet. Neben dem Bußgeld muss er sich auch mit dem Punkt in Flensburg auseinandersetzen, was seine berufliche Mobilität gefährdet.
- Eine junge Fahrerin wird beim Fahren in der Alsterdorfer Straße mit einem Smartphone abgelenkt und stößt fast mit einem anderen Fahrzeug zusammen. Dies führt nicht nur zu einem Bußgeld, sondern auch zu einem erhöhten Risiko von Versicherungsprämien.
- Ein Berufspendler wird bei der Nutzung seines Handys an der Kreuzung von Wendenstraße und Hamburger Straße geblitzt. Er fragt sich, ob sich ein Einspruch gegen das Bußgeld lohnen könnte, da er glaubt, das Handy nur kurz gehalten zu haben.
Verteidigungsmöglichkeiten und Einspruch gegen Bußgelder
Wird Ihnen ein Verstoß gegen das Handyverbot am Steuer vorgeworfen, haben Sie das Recht auf einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid. Gemäß § 67 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einlegen. In Hohenfelde könnte dies insbesondere dann sinnvoll sein, wenn es um die genaue Umstände des Verstoßes oder die Beweisführung geht. Beispielsweise kann eine unklare Sicht auf die Ampel oder der Nachweis, dass das Handy in einer Freisprecheinrichtung genutzt wurde, Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Verteidigung erhöhen.
Zusammenfassend ist es wichtig, die Gefahren und rechtlichen Folgen der Handybenutzung am Steuer zu erkennen. In Hohenfelde, wo der Verkehr oft dicht ist und die Straßenbedingungen herausfordernd sein können, sollten Autofahrer besonders achtsam sein. Bei Fragen oder wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Rechte zu wahren und die besten Verteidigungsstrategien zu entwickeln.
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