Handy am Steuer in Langenhorn
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Geblitzt auf der Langenhorner Chaussee? Das sind Ihre Rechte
In Langenhorn, besonders auf der stark frequentierten Langenhorner Chaussee, kommt es häufig zu Kontrollen bezüglich der Nutzung von Mobiltelefonen am Steuer. Gemäß § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist es verboten, während der Fahrt ein Handy zu benutzen, sofern dies nicht über eine Freisprecheinrichtung geschieht. Dies betrifft nicht nur das Telefonieren, sondern auch das Schreiben von Nachrichten oder das Surfen im Internet. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder und Punkte in Flensburg.
Rechtsfolgen und Bußgelder im Überblick
Die rechtlichen Konsequenzen für das Benutzen eines Handys am Steuer sind klar geregelt. Bei einer erstmaligen Zuwiderhandlung müssen Autofahrer mit folgenden Folgen rechnen:
- Bußgeld von 100 Euro
- 1 Punkt in Flensburg
Bei einem weiteren Verstoß innerhalb von 12 Monaten erhöht sich das Bußgeld auf 150 Euro und es gibt 2 Punkte. Ein Fahrverbot wird jedoch erst bei wiederholten Verstößen innerhalb eines Jahres fällig, typischerweise nach dem dritten Verstoß, was auch zu einem Fahrverbot von bis zu einem Monat führen kann.
Typische Verkehrssituationen in Langenhorn
Die Verkehrslage in Langenhorn ist besonders herausfordernd. Die Langenhorner Chaussee, die durch zahlreiche Ampeln und Kreuzungen geprägt ist, zieht ein hohes Verkehrsaufkommen an. An den Kreuzungen mit der Grelckstraße und der Schimmelmannstraße sind regelmäßig Blitzer stationiert, die auch auf die Ablenkung durch Handynutzung abzielen. In der Rushhour kann es zudem zu Staus kommen, was viele Fahrer verleitet, auf ihr Handy zu schauen, um beispielsweise Nachrichten zu beantworten.
Mandantensituationen aus der Praxis
In unserer Kanzlei haben wir häufig mit Mandanten zu tun, die aufgrund eines Handyverstoßes in eine rechtliche Auseinandersetzung geraten sind. Ein Beispiel ist ein Langenhorner Autofahrer, der während der Fahrt in der Nähe des Langenhorner Marktes eine WhatsApp-Nachricht beantwortete und daraufhin von der Polizei gestoppt wurde. Das Bußgeld in Höhe von 100 Euro und der Punkt in Flensburg führten dazu, dass er sich über die möglichen Rechtsmittel informierte. Wir konnten ihm helfen, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen, da die Messung des Verstoßes nicht ordnungsgemäß dokumentiert war.
Ein weiteres Beispiel ist eine Fahrerin, die an der Kreuzung Grelckstraße und Langenhorner Chaussee während eines Staus ihr Handy nutzte, um eine Navigation zu starten. Diese Situation wird oft missverstanden, da viele denken, dass dies in Staus nicht bestraft wird. Doch auch in dieser Situation kann ein Bußgeld verhängt werden.
Zusammenfassend ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen rund um die Nutzung von Handys am Steuer zu kennen und mögliche Verstöße ernst zu nehmen. Die finanziellen und rechtlichen Konsequenzen können erheblich sein.
Wenn Sie rechtliche Unterstützung benötigen oder Fragen zu einem Bußgeldbescheid haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Lassen Sie uns gemeinsam die bestmögliche Lösung für Ihre Situation finden.
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