Blitzer & Geschwindigkeit in Langenhorn
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Geblitzt auf der Fuhlsbüttler Straße? Das sind Ihre Rechte
In Langenhorn, insbesondere auf der vielbefahrenen Fuhlsbüttler Straße, sind Geschwindigkeitskontrollen durch Blitzer an der Tagesordnung. Autofahrer, die hier geblitzt werden, stellen häufig fest, dass sie mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg und sogar Fahrverboten rechnen müssen. Die rechtlichen Probleme, die in diesem Zusammenhang auftreten können, sind vielfältig.
Ein häufiges Szenario ist die Anfechtung von Blitzermessungen. Oftmals sind diese Messungen nicht korrekt durchgeführt oder die Geräte weisen technische Mängel auf. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Mandant wird auf der Fuhlsbüttler Straße mit 72 km/h bei erlaubten 50 km/h geblitzt. Nach Einholung eines Gutachtens stellt sich heraus, dass die verwendete Radaranlage nicht kalibriert war. In solchen Fällen können Bußgelder in Höhe von 160 Euro und zwei Punkte in Flensburg vermieden werden.
Fahrverbot in Langenhorn: Wann sich ein Einspruch lohnt
Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h droht in Deutschland ein Fahrverbot von einem Monat. In Langenhorn ist es nicht ungewöhnlich, dass Autofahrer auf der Langenhorner Chaussee oder an der Kreuzung mit der Barmbeker Straße übersehen, dass sie zu schnell unterwegs sind. Die Rechtslage ist klar: § 25 StVG und § 4 OWiG regeln die Voraussetzungen für Fahrverbote und Bußgelder. Ein Einspruch kann sich lohnen, wenn beispielsweise die Messung fehlerhaft war oder die Verkehrsschilder nicht ordnungsgemäß aufgestellt waren.
Ein praktisches Beispiel ist der Fall eines Mandanten, der an der Kreuzung Langenhorner Chaussee und Alsterdorfer Straße geblitzt wurde. Er erhielt einen Bußgeldbescheid über 240 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat. Nach Prüfung des Bescheids stellte sich heraus, dass die Geschwindigkeitsmessung unter schlechten Wetterbedingungen und in einem unübersichtlichen Bereich stattfand. Der Einspruch führte zu einer Reduzierung des Bußgeldes und zur Aufhebung des Fahrverbots.
Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Hamburg-Nord
In Langenhorn gibt es mehrere Stellen, an denen Blitzer aufgestellt sind. Besonders häufig betroffen sind folgende Straßen:
- Fuhlsbüttler Straße
- Langenhorner Chaussee
- Alsterdorfer Straße
- Rund um den U-Bahnhof Langenhorn Markt
Die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen staffeln sich wie folgt:
- Bis 10 km/h: 30 Euro
- 11 bis 15 km/h: 50 Euro, 1 Punkt
- 16 bis 20 km/h: 70 Euro, 1 Punkt
- 21 bis 25 km/h: 80 Euro, 1 Punkt
- 26 bis 30 km/h: 100 Euro, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot
Die Konsequenzen einer Geschwindigkeitsüberschreitung können schnell gravierend werden. In der Regel haben Betroffene 14 Tage Zeit, um Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Andernfalls wird der Bescheid rechtskräftig.
Messfehler und fehlerhafte Geschwindigkeitsmessverfahren
Die technische Überprüfung von Blitzern kann entscheidend sein. Häufige Fehlerquellen sind falsche Kalibrierungen oder unsachgemäße Bedienung der Geräte. Ein Beispiel: Ein Mandant wurde auf der Alsterdorfer Straße mit 85 km/h geblitzt, obwohl er sich in einem Bereich mit 50 km/h-Beschränkung befand. Nach Überprüfung stellte sich heraus, dass das Gerät, das die Messung durchgeführt hatte, falsch kalibriert war. In solchen Fällen kann ein Einspruch zur Kostenrückerstattung und zur Unwirksamkeit des Bußgeldbescheids führen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Dokumentation der Messung. Gemäß § 31 des OWiG müssen alle Messungen ordnungsgemäß protokolliert werden. Ein Versäumnis kann zur Nichtigkeit des Bescheids führen.
Die rechtlichen Herausforderungen im Bereich Blitzer und Geschwindigkeit sind vielschichtig. Wenn Sie in Langenhorn geblitzt wurden und sich unsicher über Ihre Rechte sind, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche zu wahren und die bestmögliche Lösung zu finden.
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