Blitzer & Geschwindigkeit in Hoheluft-Ost

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Blitzer & Geschwindigkeit in Hoheluft-Ost

Geblitzt auf der Alsterdorfer Straße? Das sind Ihre Rechte

Die Alsterdorfer Straße und ihre Umgebung in Hoheluft-Ost sind häufige Schauplätze für Geschwindigkeitsmessungen. Anwohner und Autofahrer sehen sich hier oftmals Bußgeldbescheiden gegenüber, die aus Blitzermessungen resultieren. Typische Probleme, die in diesem Zusammenhang auftreten, sind falsche Messungen oder fehlerhafte Verfahren, die es wert sind, angefochten zu werden. Ein genauer Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Möglichkeiten zur Anfechtung kann Ihnen helfen, unangenehme Konsequenzen zu vermeiden.

Rechtsfolgen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen in Hoheluft-Ost

Die Höhe des Bußgeldes und die Anzahl der Punkte, die Sie bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten, hängen von der Schwere des Verstoßes ab. In den meisten Fällen gelten folgende Regelungen:

  • Überschreitung bis 10 km/h: 30 Euro, 0 Punkte
  • Überschreitung von 11-15 km/h: 50 Euro, 1 Punkt
  • Überschreitung von 16-20 km/h: 70 Euro, 1 Punkt
  • Überschreitung von 21-25 km/h: 80 Euro, 2 Punkte
  • Überschreitung von 26-30 km/h: 100 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • Überschreitung von 31-40 km/h: 120 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

Besonders in der Nähe des Alsterparks, wo häufig Fußgänger und Radfahrer unterwegs sind, ist auf die Geschwindigkeitsbegrenzungen zu achten. Das Verkehrsgeschehen in Hoheluft-Ost erfordert von allen Verkehrsteilnehmern erhöhte Aufmerksamkeit, da auch das Verkehrsaufkommen während der Hauptverkehrszeiten erheblich ansteigt.

Fehlerhafte Messverfahren: Ein Grund für den Einspruch

Ein häufiger Grund für die Anfechtung von Bußgeldbescheiden sind Messfehler. Diese können durch verschiedene Faktoren verursacht werden, wie etwa:

  • Falsche Kalibrierung des Blitzers
  • Ungenaue Standortwahl des Blitzgerätes
  • Beeinflussung durch Umgebungsbedingungen, wie etwa Wetter oder Verkehr

Die rechtlichen Grundlagen für die Anfechtung finden sich im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) sowie in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Wenn Sie den Verdacht haben, dass die Messung fehlerhaft war, kann ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid sinnvoll sein. Das OWiG sieht vor, dass innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bescheids Einspruch eingelegt werden muss.

Typische Mandantensituationen aus der Praxis

In unserer Kanzlei begegnen uns regelmäßig Mandanten, die wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen in Hoheluft-Ost mit Bußgeldbescheiden konfrontiert werden. Ein häufiges Beispiel: Ein Autofahrer wird auf der Alsterdorfer Straße mit 65 km/h in einer 50 km/h-Zone geblitzt. Nach Erhalt des Bußgeldbescheids stellt er fest, dass der Blitzer in der Nähe einer Baustelle aufgestellt war, was die Messung möglicherweise beeinflusst hat. Hier lohnt es sich, den Bescheid anzufechten.

Ein weiteres Beispiel: Ein Anwohner wird beim Überqueren der Kreuzung Eppendorfer Weg und Alsterdorfer Straße geblitzt, als er im Schritttempo unterwegs ist. Aufgrund der unklaren Verkehrssituation könnte auch hier ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erfolgreich sein.

Bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit von Blitzermessungen und den damit verbundenen Bußgeldern ist professionelle Unterstützung von Vorteil. Gerne stehen wir Ihnen zur Seite, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und gegebenenfalls einen Einspruch einzulegen.

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