Verkehrsstrafrecht in Groß Borstel

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Verkehrsstrafrecht in Groß Borstel

Geblitzt auf der Fuhlsbütteler Straße? Das sind Ihre Rechte

In Groß Borstel, einem Stadtteil mit hohem Verkehrsaufkommen, insbesondere auf den Hauptstraßen wie der Fuhlsbütteler Straße, sind Geschwindigkeitsüberschreitungen und andere Verkehrsdelikte keine Seltenheit. Die häufigen Geschwindigkeitsmessungen durch stationäre Blitzer, insbesondere im Bereich der Einmündung zur Kreuzung mit der Alsterdorfer Straße, können zu drastischen Konsequenzen für die Fahrer führen. Bei einer Überschreitung der Geschwindigkeit um 21 km/h in der 50 km/h-Zone droht ein Bußgeld von 70 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Ab 41 km/h erhöht sich das Bußgeld auf 240 Euro und zwei Punkte.

Fahrverbot in Groß Borstel: Wann sich ein Einspruch lohnt

Ein Fahrverbot kann bei bestimmten Verstößen verhängt werden, etwa bei Trunkenheit am Steuer oder wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitungen. Nach § 25 StVG kann ein Fahrverbot von einem Monat bis zu drei Monaten ausgesprochen werden, was für viele Autofahrer in Groß Borstel existenzielle Probleme mit sich bringen kann.

  • Trunkenheit am Steuer:
  • Fahrerflucht:
  • Nötigung im Straßenverkehr:

Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Hamburg-Nord

In Groß Borstel gibt es mehrere Stellen, die für Verkehrsteilnehmer besonders problematisch sein können. Die verkehrsreichen Straßen wie die Frohmestraße oder die Alsterdorfer Straße sind häufig Schauplätze von Verkehrsstraftaten. Hier sind einige typische Situationen:

  • Ein Autofahrer überholt an einer roten Ampel und wird von der Polizei gestoppt. Dies kann eine Strafe von 200 Euro und zwei Punkte nach sich ziehen.
  • Ein Radfahrer wird von einem Autofahrer beim Abbiegen übersehen. Kommt es zu einem Unfall, kann dies nicht nur zivilrechtliche Ansprüche nach sich ziehen, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen für den Autofahrer.
  • Ein Fahrer wird beim Parken auf dem Gehweg erwischt. Dies kann ein Bußgeld von 55 Euro kosten und einen Punkt in Flensburg zur Folge haben.

Trunkenheit am Steuer: Die rechtlichen Folgen für Hamburger Autofahrer

Die rechtlichen Folgen einer Trunkenheit am Steuer sind gravierend. Bei einem ersten Verstoß mit einer BAK von 0,5 bis 1,1 Promille wird nicht nur ein Bußgeld von 500 Euro fällig, sondern auch zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Bei einer BAK über 1,1 Promille droht sogar eine Strafanzeige nach § 316 StGB, die mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden kann.

Die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) ist häufig die Konsequenz nach einem Verstoß. Dies kann für viele Betroffene in Groß Borstel eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen, da die MPU mit Kosten von bis zu 3.000 Euro verbunden sein kann.

Wenn Sie in Groß Borstel mit einer verkehrsstrafrechtlichen Angelegenheit konfrontiert sind, stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung und Expertise zur Seite. Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten, um Ihre Rechte zu wahren und mögliche Folgen abzumildern.

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