E-Scooter & Fahrradrecht in Groß Borstel

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E-Scooter & Fahrradrecht in Groß Borstel

Rechtsfragen zu E-Scootern und Fahrrädern in Groß Borstel

In Groß Borstel ist die Nutzung von E-Scootern und Fahrrädern eine beliebte Möglichkeit, um schnell und umweltfreundlich durch die Stadt zu kommen. Allerdings entstehend dabei häufig rechtliche Probleme, die sowohl Fahrer als auch Fußgänger betreffen können. Insbesondere an stark frequentierten Straßen wie der Borsteler Chaussee oder der Alsterdorfer Straße gibt es besondere Herausforderungen.

Verstöße gegen die Verkehrsregeln: Typische Probleme

Fahrer von E-Scootern und Fahrrädern sehen sich häufig mit Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) konfrontiert. Dies können beispielsweise folgende Situationen sein:

  • Fahren auf Gehwegen: Dies ist gemäß § 24 StVO verboten und kann mit einem Bußgeld von bis zu 55 Euro geahndet werden.
  • Nichtbenutzung des Radwegs: Wenn ein Radfahrer oder E-Scooter-Fahrer den Radweg nicht nutzt, obwohl ein solcher vorhanden ist, droht ein Bußgeld von 15 Euro.
  • Fahren unter Alkoholeinfluss: Bereits ab 0,3 Promille können sowohl Fahrrad- als auch E-Scooter-Fahrer belangt werden, was zu einem Fahrverbot und Bußgeldern ab 500 Euro führen kann.

Unfälle mit E-Scootern und Fahrrädern: Haftung und Ansprüche

Unfälle sind im Straßenverkehr unvermeidlich. In Groß Borstel sind oft die Kreuzungen an der Borsteler Chaussee und der Alsterdorfer Straße betroffen. Hier ist die Rechtslage klar: Wer einen Unfall verursacht, muss für den Schaden aufkommen. Die Haftung richtet sich nach § 823 BGB. In der Praxis kann das bedeuten:

  • Bei einem Unfall mit einem Fußgänger haften Sie als Fahrer, wenn Sie den Fußgänger nicht rechtzeitig bemerkt haben (z.B. beim Abbiegen).
  • Wenn ein E-Scooter-Fahrer einen anderen Verkehrsteilnehmer rammt, wird oft eine Teilschuld festgestellt, die zu einer Schadensersatzforderung führen kann.
  • Bei Personenschäden können schnell hohe Summen an Schadensersatzforderungen auf Sie zukommen.

Blitzer und mobile Kontrollen: So vermeiden Sie Bußgelder

In Groß Borstel sind mobile Blitzer und stationäre Geschwindigkeitsmessungen an der Borsteler Chaussee verbreitet. Hier ist es wichtig, die Geschwindigkeitsregelungen zu beachten. Ein Überschreiten der Geschwindigkeit kann nicht nur mit einem Bußgeld geahndet werden, sondern auch zu Punkten in Flensburg führen:

  • Überschreitung um bis zu 10 km/h: 15 Euro, kein Punkt.
  • Überschreitung um 11-15 km/h: 25 Euro, 1 Punkt.
  • Überschreitung um 16-20 km/h: 35 Euro, 1 Punkt.

Das konsequente Einhalten der Verkehrsregeln schützt nicht nur Sie, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer und kann teure Bußgelder vermeiden.

Typische Mandantensituationen: Ein Blick in die Praxis

Unsere Mandanten berichten häufig von Situationen, die rechtliche Fragen aufwerfen. Beispiele sind:

  • Ein E-Scooter-Fahrer wird auf der Alsterdorfer Straße von einem Autofahrer angefahren und fragt sich, ob er Schadensersatzansprüche geltend machen kann.
  • Ein Fahrradfahrer wird von einem Blitzer erfasst, obwohl er der Meinung ist, dass seine Geschwindigkeit im Rahmen lag.
  • Ein Fußgänger erhebt Ansprüche gegen einen Radfahrer, der ihn beim Abbiegen nicht gesehen hat und zur Verantwortung gezogen werden soll.

In all diesen Fällen ist es wichtig, rechtzeitig juristischen Rat einzuholen, um Ansprüche durchzusetzen oder sich gegen unberechtigte Forderungen zu wehren.

Wenn Sie in Groß Borstel rechtliche Fragen zu E-Scootern oder Fahrrädern haben, stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Kontaktieren Sie uns, um Ihre individuelle Situation zu besprechen.

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