Bußgeldbescheid in Barmbek-Nord

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Bußgeldbescheid in Barmbek-Nord

Geblitzt auf der Fuhlsbütteler Straße? Das sind Ihre Rechte

In Barmbek-Nord sind Geschwindigkeitsüberschreitungen häufige Ursachen für Bußgeldbescheide. Die Fuhlsbütteler Straße ist bekannt für ihre Geschwindigkeitskontrollen, die insbesondere an den Übergängen zu den Wohngebieten wie am S-Bahnhof Barmbek eingerichtet sind. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften müssen Autofahrer mit einem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Bei einer Überschreitung von mehr als 31 km/h drohen bereits 160 Euro und zwei Punkte.

Fahrverbot in Barmbek-Nord: Wann sich ein Einspruch lohnt

Ein Fahrverbot kann bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verhängt werden. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 41 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften kann ein Fahrverbot von einem Monat bis zu drei Monaten angeordnet werden. In vielen Fällen lohnt es sich, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch zu erheben, insbesondere wenn die Messung fehlerhaft war oder es mildernde Umstände gab. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Mandant wurde auf der Wandsbeker Chaussee mit 56 km/h geblitzt. Nach Einspruch und Prüfung der Messdaten konnte das Bußgeld auf 100 Euro und einen Punkt reduziert werden.

Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Hamburg-Nord

In Barmbek-Nord gibt es zahlreiche Stellen, an denen Autofahrer in die Falle tappen können. Typische Bußgeldfallen sind:

  • Überhöhte Geschwindigkeit: Blitzer an der Kreuzung Fuhlsbütteler Straße und Hohenfelder Straße, wo die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h beträgt.
  • Rotlichtverstöße: An der Kreuzung Barmbeker Straße und Wartenau, wo bei einer Rotlichtfahrt ein Bußgeld von 200 Euro und zwei Punkte drohen.
  • Handy am Steuer: Bei Kontrolle kann ein Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt verhängt werden.

Rechtslage und relevante Gesetze für Verkehrsteilnehmer in Barmbek-Nord

Das Bußgeldrecht wird in Deutschland durch verschiedene Gesetze geregelt, insbesondere durch die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Bei Verstößen gegen die StVO können Bußgelder, Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall Fahrverbote verhängt werden. Ein Beispiel: Nach § 25 StVG können bei wiederholten Verstößen Fahrverbote als Maßnahme zur Verkehrssicherheit angeordnet werden.

Die Fristen zur Einlegung eines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid betragen in der Regel zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids. Bei Unsicherheiten oder Unklarheiten über die rechtlichen Möglichkeiten ist es ratsam, rechtzeitig einen Anwalt zu konsultieren, um mögliche Nachteile zu vermeiden.

Wenn Sie in Barmbek-Nord einen Bußgeldbescheid erhalten haben oder Fragen zu Ihren Rechten haben, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Verteidigung Ihrer Interessen im Bußgeldrecht.

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