Autorennen / Raser in Barmbek-Süd
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Raserei auf der Fuhlsbüttler Straße: Folgen für Autos und Fahrer
In Barmbek-Süd, wo die Fuhlsbüttler Straße und die Alsterdorfer Straße stark frequentierte Verkehrsadern sind, kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen durch Raser und illegale Autorennen. Diese Straßen sind nicht nur für den Alltag der Anwohner von zentraler Bedeutung, sondern ziehen auch Autofahrer an, die ihren Fahrstil nicht den Gegebenheiten anpassen. Hierbei können schwerwiegende rechtliche Probleme entstehen, die nicht nur den Führerschein, sondern auch die Freiheit gefährden.
Rechtsfolgen von Autorennen: Bußgelder und Punkte
Wer an einem illegalen Autorennen teilnimmt oder sich durch überhöhte Geschwindigkeiten und riskante Fahrmanöver hervortut, handelt gemäß § 315d StGB ordnungswidrig. Die rechtlichen Konsequenzen können drastisch sein. Neben hohen Bußgeldern drohen auch Punkte in Flensburg und Fahrverbote. Hier einige konkrete Beispiele:
- Illegales Autorennen: Bußgeld von bis zu 10.000 Euro und 3 Punkte in Flensburg
- Raserei mit über 50 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit: 600 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
- Gefährdung des Straßenverkehrs: 1.500 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
In Barmbek-Süd sind insbesondere die Straßen rund um den Barmbeker Markt und die Kreuzung zur Wartenau häufige Schauplätze solcher Verstöße. Auch Blitzer sind hier aktiv, und die Polizei führt regelmäßig Kontrollen durch. Wer hier mit überhöhter Geschwindigkeit erwischt wird, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.
Verteidigungsmöglichkeiten bei Raserei und illegalen Autorennen
Die Verteidigung gegen Vorwürfe der Raserei und illegalen Autorennen erfordert fundiertes rechtliches Wissen. Ein erfolgreicher Einspruch kann sich lohnen, insbesondere wenn es um die genaue Ermittlung der Geschwindigkeitsüberschreitung oder um die Beweisführung seitens der Polizei geht. Typische Mandantensituationen, die wir in unserer Kanzlei erleben, sind:
- Ein Mandant wird auf der Fuhlsbüttler Straße mit 120 km/h in einer 50er-Zone geblitzt und sieht sich einem Fahrverbot gegenüber.
- Ein anderer wird für ein vermeintliches Autorennen zwischen der Wartenau und der Kopenhagener Straße angezeigt, obwohl er lediglich überholt hat.
- Ein Fahrer wird bei einer Streife in der Nähe des Barmbeker Marktes wegen „gefährlichen Fahrens“ angehalten, obwohl er nachweislich niemanden gefährdet hat.
In solchen Fällen prüfen wir die Beweise, suchen nach formalen Fehlern im Verfahren und erarbeiten eine individuelle Verteidigungsstrategie.
Wichtige Fristen und Verfahrensabläufe
Nach einem Vorfall, der mit Raserei oder illegalen Autorennen in Verbindung steht, ist schnelles Handeln gefragt. Die Frist für einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid beträgt in der Regel 14 Tage. Es ist ratsam, innerhalb dieser Zeit einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren. Auch bei einem Strafverfahren nach § 315d StGB können die Verfahrensfristen entscheidend sein, da die Staatsanwaltschaft zügig ermitteln möchte.
Allerdings bedeutet eine Anzeige nicht zwangsläufig eine Verurteilung. Es ist wichtig, alle Optionen auszuschöpfen und sich rechtzeitig juristisch beraten zu lassen.
Wenn Sie in Barmbek-Süd mit dem Vorwurf von Raserei oder illegalen Autorennen konfrontiert sind, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unsere Kanzlei bietet Ihnen die notwendige Unterstützung, um Ihre Rechte zu wahren und mögliche strafrechtliche Konsequenzen abzuwenden.
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