Punkte in Flensburg in Alsterdorf

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Punkte in Flensburg in Alsterdorf

Geblitzt auf der Alsterdorfer Straße? Das sind Ihre Rechte

In Alsterdorf, einem ruhigen Stadtteil im Bezirk Hamburg-Nord, kommt es häufig zu Geschwindigkeitskontrollen auf der Alsterdorfer Straße und der Langenhorner Chaussee. Die dortigen Geschwindigkeitsbegrenzungen von 50 km/h sind nicht immer für jeden Autofahrer klar ersichtlich, was zu ungewollten Blitzern führt. Jeder, der die zulässige Geschwindigkeit um mehr als 20 km/h überschreitet, muss mit einem Bußgeld von mindestens 80 Euro und zwei Punkten im Fahreignungsregister (FAER) rechnen.

Wer die Geschwindigkeit um mehr als 30 km/h überschreitet, sieht sich sogar mit einem Bußgeld von 120 Euro und drei Punkten konfrontiert. Bereits ab 8 Punkten droht ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten. Dies kann gerade für Berufspendler, die auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, existenzielle Auswirkungen haben.

Fahrverbot in Alsterdorf: Wann sich ein Einspruch lohnt

Das Fahrverbot ist ein Schreckgespenst für viele Autofahrer in Alsterdorf. Wenn Sie beispielsweise auf der Alsterdorfer Straße innerorts mit 70 km/h geblitzt wurden, können Ihnen mit einem Fahrverbot von einem Monat und vier Punkten ernsthafte Konsequenzen drohen. Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann in vielen Fällen sinnvoll sein. Gründe hierfür können beispielsweise fehlerhafte Messungen, unklare Beschilderung oder Verfahrensfehler sein.

Ein besonders häufiger Fall ist, dass der Blitzer an der Kreuzung Alsterdorfer Straße und Schwenckestraße nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet war. Wenn dies nachweisbar ist, kann dies einen Einspruch rechtfertigen. Ein Einspruch muss in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bescheids eingereicht werden.

Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Hamburg-Nord

Die Verkehrssituation in Alsterdorf ist durch ein hohes Verkehrsaufkommen geprägt. Insbesondere die Straßenführung rund um die Alsterdorfer Straße und die Hohenfelder Straße birgt einige Risikoquellen. Häufige Bußgeldfallen sind:

  • Verstoß gegen die Promillegrenze: Bei 0,5 Promille oder mehr drohen 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
  • Missachtung von Rotlicht: 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot, wenn Sie an der Ampel Alsterdorfer Straße / Hohenfelder Straße über Rot fahren.
  • Handy am Steuer: Ein Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt, wenn Sie während der Fahrt Ihr Handy nutzen.

Durch die Vielzahl an Geschwindigkeitskontrollen und Blitzen in Alsterdorf ist es unerlässlich, sich mit den Regelungen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Straßenverkehrsordnung (StVO) vertraut zu machen, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Punkteabbau in Alsterdorf: Ihre Optionen

Wenn Sie bereits Punkte in Flensburg haben, gibt es verschiedene Möglichkeiten zum Punkteabbau. Nach dem § 4a des Fahreignungsregistergesetzes können Sie Punkte abbauen, indem Sie an einem freiwilligen Fahreignungsseminar teilnehmen. Für jeden erfolgreich absolvierten Kurs können Sie einen Punkt abbauen. Allerdings sollten Sie beachten, dass eine Teilnahme nur bis zu einem Punktestand von 5 Punkten möglich ist. Bei 6 Punkten erfolgt eine Verwarnung, und ab 8 Punkten droht der Entzug der Fahrerlaubnis.

Die Frist zur Absolvierung des Seminars beträgt in der Regel 12 Monate, um den Punktestand zu reduzieren und weiteren rechtlichen Problemen vorzubeugen.

Wenn Sie Fragen zu Ihrem Punktestand in Flensburg haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unsere Kanzlei in Hamburg-Alsterdorf bietet individuelle Beratung und Unterstützung an, um Ihre Fahreignung zu sichern.

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