Ordnungswidrigkeiten in Eppendorf

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Ordnungswidrigkeiten in Eppendorf

Geblitzt auf der Eppendorfer Landstraße? Ihre Rechte im Überblick

In Eppendorf, insbesondere auf der Eppendorfer Landstraße, kommt es häufig zu Geschwindigkeitskontrollen. Autofahrer, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschreiten, müssen mit Bußgeldern rechnen. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von bis zu 10 km/h droht ein Bußgeld von 30 Euro, während bei einer Überschreitung von 21 bis 25 km/h bereits 115 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig werden. Für Überschreitungen von mehr als 30 km/h müssen Sie mit einem Bußgeld von 240 Euro und zwei Punkten rechnen. Bei 41 km/h oder mehr droht zudem ein einmonatiges Fahrverbot.

Fahrverbot in Eppendorf: Wann sich ein Einspruch lohnt

Ein Fahrverbot kann erhebliche Auswirkungen auf Ihren Alltag haben. Besonders in Eppendorf, wo viele Anwohner auf das Auto angewiesen sind, kann ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten fatale Folgen für die berufliche und private Mobilität haben. Die Rechtsgrundlage hierfür findet sich im § 25 StVG. Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid kann in vielen Fällen sinnvoll sein, insbesondere wenn Sie nachweisen können, dass die Messung fehlerhaft war oder es mildernde Umstände gab. Fristen für den Einspruch sind sehr wichtig: Sie betragen in der Regel zwei Wochen nach Erhalt des Bescheids.

Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Hamburg-Nord

Bewohner von Eppendorf sehen sich oft verschiedenen Verkehrsordnungswidrigkeiten ausgesetzt. Zu den häufigsten Verstößen zählen:

  • Parkverstöße:
  • Überfahren von roten Ampeln:
  • Nicht angelegte Sicherheitsgurte:

Die Rechtsfolgen bei diesen Verstößen können nicht nur Bußgelder, sondern auch Punkte im Verkehrszentralregister nach sich ziehen. Bei mehreren Verstößen kann dies zu einem Fahrverbot führen.

Rechtslage und Verweise auf relevante Gesetze

Die rechtlichen Grundlagen für Verkehrsordnungswidrigkeiten sind im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie im Straßenverkehrsgesetz (StVG) geregelt. Bei einem Bußgeldbescheid haben Sie das Recht, Einspruch einzulegen, wenn Sie der Meinung sind, dass der Bescheid unbegründet ist oder Verfahrensfehler vorliegen. Ein solcher Einspruch muss schriftlich erfolgen und die Gründe für Ihre Anfechtung darlegen.

Typische Mandantensituationen aus der Praxis umfassen beispielsweise Fälle, in denen Mandanten aufgrund einer ungenauen Geschwindigkeitsmessung in der Eppendorfer Landstraße mit einem Bußgeldbescheid über 200 Euro konfrontiert wurden. Hier kann eine Überprüfung der Messmethoden durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht oft zu einem erfolgreichen Einspruch führen. Auch bei Parkverstößen, die sich als nicht zutreffend herausstellen, ist eine rechtliche Beratung sinnvoll.

Wenn Sie in Eppendorf mit einem Bußgeldbescheid konfrontiert werden, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Unsere Kanzlei bietet umfassende Beratung und Unterstützung, um Ihre Rechte zu wahren und die besten Lösungen für Ihre individuelle Situation zu finden.

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