Unfallregulierung in Eppendorf
Ihr Anwalt für Unfallregulierung in Eppendorf und Umgebung.
Verkehrsunfälle an der Eppendorfer Landstraße: Was tun?
Die Eppendorfer Landstraße ist eine stark frequentierte Verbindung, die sowohl von Lkw als auch von Pkw genutzt wird. Hier kommt es häufig zu Verkehrsunfällen, die sowohl Sachschäden als auch Personenschäden zur Folge haben. Bewohner von Eppendorf sehen sich oft mit der Frage konfrontiert, wie sie nach einem Unfall vorgehen sollen und welche Ansprüche ihnen zustehen.
Schmerzensgeld und Schadensregulierung: Ihre Ansprüche
Nach einem Verkehrsunfall haben Geschädigte in der Regel Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Dies regelt das Gesetz über den Verkehrsunfall (StVG). Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie etwa der Schwere der Verletzungen und der Dauer der Heilbehandlung. Beispielsweise kann ein Schmerzensgeld bei einem Bruch eines Arms zwischen 1.500 und 7.500 Euro liegen, während bei schweren Verletzungen, die eine stationäre Behandlung erfordern, auch Summen von 30.000 Euro und mehr möglich sind. Betroffene sollten sich daher rechtzeitig an einen Anwalt wenden, um ihre Ansprüche durchzusetzen.
Haftungsfragen im Verkehrsunfall: Wer ist schuld?
Ein zentrales Thema nach einem Verkehrsunfall ist die Klärung der Haftung. Oft stellt sich die Frage, wie die Schuld verteilt ist. Kommt es beispielsweise an der Kreuzung Eppendorfer Weg und Martinistraße zu einem Zusammenstoß, können verschiedene Szenarien eintreten: Fährt ein Autofahrer bei Rot über die Ampel, haftet er in der Regel voll. Bei einer 70-prozentigen Mitverschuldung kann der Geschädigte dennoch 30 Prozent seines Schadens selbst tragen. Das Strafgesetzbuch (StGB) kommt ins Spiel, wenn es zu fahrlässiger Körperverletzung (§ 223 StGB) kommt, was mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen geahndet werden kann.
Verkehrsverstöße und Bußgelder in Eppendorf
Die Straßen in Eppendorf sind häufig mit Geschwindigkeitsmessungen ausgestattet, besonders an der Eppendorfer Landstraße und in der Nähe von Schulen. Hier sind typische Bußgelder:
- Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h: 80 Euro und 1 Punkt.
- Handy am Steuer: 100 Euro und 1 Punkt.
- Rotlichtverstoß: 200 Euro, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot.
Ein Fahrverbot kann sich schnell auf mehrere Monate erstrecken, während der Geschädigte in der Regel 14 Tage Zeit hat, um seinen Schaden geltend zu machen. Versäumt er diese Frist, kann er auf Teilen seines Schadens sitzen bleiben.
Typische Mandantensituationen aus Eppendorf
In der Praxis erleben wir häufig Fälle, in denen Mandanten nach einem Unfall nicht wissen, ob sie einen Anwalt einschalten sollen. Ein Beispiel ist ein Autofahrer, der an einer unübersichtlichen Kreuzung auf ein stopptendes Fahrzeug auffährt. Er fragt sich, ob seine Versicherung die Kosten für das gestoppte Auto übernimmt, obwohl er glaubt, die Vorfahrt nicht richtig gesehen zu haben. Eine fachkundige Beratung ist hier unerlässlich, um alle Ansprüche korrekt geltend zu machen und die Haftung zu klären.
Ein weiterer häufiger Fall betrifft Radfahrer, die von Autofahrern übersehen werden. Diese Unfälle sind nicht nur schmerzhaft, sondern führen auch oft zu langwierigen Auseinandersetzungen über die Haftung. Hier kann ein Anwalt helfen, die Ansprüche durchzusetzen und ein angemessenes Schmerzensgeld zu verhandeln.
Bei Verkehrsunfällen in Eppendorf stehen Ihnen zahlreiche rechtliche Optionen zur Verfügung, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Eine fundierte rechtliche Beratung kann Ihnen helfen, den Überblick zu behalten und Ihre Rechte zu wahren.
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