Fahrtenbuch in Harvestehude

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Fahrtenbuch in Harvestehude

Geblitzt auf der Rothenbaumchaussee? So gehen Sie mit Fahrtenbuchauflagen um

In Harvestehude, einem Stadtteil mit einer Vielzahl von Verkehrsteilnehmern und häufigen Geschwindigkeitskontrollen, begegnen viele Autofahrer dem Thema Fahrtenbuchauflagen nach § 31a StVZO. Diese Auflagen können insbesondere bei Geschwindigkeitsüberschreitungen oder anderen Verkehrsverstößen ausgesprochen werden und führen oft zu Unsicherheiten im Umgang mit den gesetzlichen Anforderungen. Ein Fahrtenbuch ist nicht nur eine lästige Pflicht, sondern kann auch erhebliche Rechtsfolgen nach sich ziehen.

Rechtsfolgen und Bußgelder in Harvestehude

Wenn Sie in Harvestehude geblitzt werden, beispielsweise an der Kreuzung Rothenbaumchaussee und Bogenstraße, kann dies schnell zu einem Bußgeld führen. Verstöße, die ein Fahrtenbuch nach sich ziehen, sind häufig Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h innerorts. In solchen Fällen drohen Bußgelder von bis zu 160 Euro und der Eintrag von 2 Punkten in das Fahreignungsregister in Flensburg.

  • Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h: 160 Euro, 2 Punkte
  • Fahrverbot ab 31 km/h: 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte, 280 Euro
  • Fahrtenbuchauflage: Nachweis über mindestens 2 Jahre

Die Fahrtenbuchauflage wird in der Regel dann erteilt, wenn der Fahrer bei einem Verkehrsverstoß nicht festgestellt werden kann. In der Praxis bedeutet dies, dass Sie als Fahrzeughalter eine lückenlose Dokumentation Ihrer Fahrten führen müssen, um die Fahrer im Falle eines Verstoßes zu identifizieren. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschrift drohen zusätzliche Bußgelder und eventuell eine Erhöhung der Auflagen.

Typische Situationen in Harvestehude

Die Verkehrssituation in Harvestehude ist besonders herausfordernd. Die Straßen sind oft stark befahren, insbesondere während der Stoßzeiten. Autofahrer, die beispielsweise am Jungfernstieg oder der Alsterchaussee unterwegs sind, riskieren häufig Geschwindigkeitsüberschreitungen. Bei einer Kontrolle durch die Polizei kann es Ihnen so ergehen, dass Sie nicht nur mit einem Bußgeld, sondern auch mit einer Fahrtenbuchauflage konfrontiert werden.

Eine typische Mandantensituation könnte wie folgt aussehen: Ein Fahrzeughalter erhält einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung, stellt aber fest, dass er zu diesem Zeitpunkt nicht selbst gefahren ist. Aufgrund der fehlenden Identifizierung des Fahrers wird ihm eine Fahrtenbuchauflage auferlegt. In diesem Fall ist es entscheidend, die Anforderungen an das Fahrtenbuch zu verstehen und diese fristgerecht zu erfüllen, um weitere rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Rechtliche Grundlagen und wichtige Fristen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Fahrtenbuchauflagen sind im Straßenverkehrsgesetz (StVG) sowie in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt. Gemäß § 31a StVZO sind Fahrzeughalter verpflichtet, ein Fahrtenbuch zu führen, wenn sie im Zusammenhang mit Verkehrsverstößen nicht identifiziert werden können. Die Frist zur Vorlage eines Fahrtenbuchs beträgt in der Regel 12 Monate, wobei dies je nach Einzelfall variieren kann.

Darüber hinaus können bei Nichteinhaltung der Fahrtenbuchauflage auch strafrechtliche Konsequenzen gemäß § 267 StGB (Urkundenfälschung) drohen, falls falsche Einträge vorgenommen werden. Die rechtlichen Anforderungen sind komplex und sollten ernst genommen werden.

Wenn Sie in Harvestehude mit einer Fahrtenbuchauflage konfrontiert sind oder Fragen zu Bußgeldern haben, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Eine rechtzeitige Beratung kann Ihnen helfen, die besten Schritte zu unternehmen und Ihre Rechte zu wahren.

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