Ordnungswidrigkeiten in Harvestehude
Ihr Anwalt für Ordnungswidrigkeiten in Harvestehude und Umgebung.
Geblitzt auf der Rothenbaumchaussee? Ihre Rechte im Fokus
In Harvestehude, besonders auf der Rothenbaumchaussee, sind Geschwindigkeitsüberschreitungen eine häufige Ursache für Ordnungswidrigkeiten. Hier wird oft mit Radaranlagen kontrolliert, was zu hohen Bußgeldern und Punkten in Flensburg führen kann. Bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h müssen Sie mit einem Bußgeld von 70 Euro und 1 Punkt rechnen. Ab 31 km/h droht ein Bußgeld von 120 Euro sowie 1 Punkt. An stark befahrenen Straßen wie der Bundesstraße 5, die sich in der Nähe von Harvestehude erstreckt, sind die Blitzer besonders aktiv.
Fahrverbot in Harvestehude: Wann sich ein Einspruch lohnt
Ein Fahrverbot kann schnell zur Realität werden, insbesondere bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 41 km/h oder mehr. In solchen Fällen müssen Sie mit einem einmonatigen Fahrverbot sowie einem Bußgeld von 200 Euro und 2 Punkten in Flensburg rechnen. Wenn Sie aufgrund einer drohenden Fahrverbotssituation sind, sollten Sie die Möglichkeit eines Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid in Betracht ziehen. Oft gibt es rechtliche Ansatzpunkte, die eine Reduzierung der Strafe oder sogar die komplette Aufhebung des Bescheids ermöglichen.
Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Eimsbüttel
Die Verkehrssituation in Harvestehude birgt einige typische Bußgeldfallen, die häufig zu Ordnungswidrigkeiten führen:
- Parkverstöße: Falschparken kann schnell 30 bis 55 Euro kosten. Bei Behinderung Dritter sind sogar Bußgelder bis zu 100 Euro möglich.
- Rotlichtverstöße: Das Überfahren einer roten Ampel wird mit 200 Euro und 2 Punkten bestraft. Bei Gefährdung anderer droht sogar ein Fahrverbot.
- Handynutzung am Steuer: Die Nutzung eines Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung kostet 100 Euro und 1 Punkt.
Rechtslage und typische Mandantensituationen
Die rechtlichen Grundlagen für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sind im Straßenverkehrsgesetz (StVG), in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) geregelt. Bei einem Bußgeldbescheid haben Betroffene die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen Einspruch zu erheben. Dies ist besonders wichtig, wenn es Unstimmigkeiten bezüglich der Messungen oder der Verkehrszeichen gibt.
In der Praxis kommen Mandanten häufig zu uns, weil sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, der auf einer automatisierten Geschwindigkeitsmessung basiert. Oftmals sind die Messgeräte nicht ordnungsgemäß kalibriert, was einen Einspruch rechtfertigen kann. Ein weiteres Beispiel sind Unfälle, bei denen die Schuldfrage unklar ist, was ebenfalls zu Bußgeldern führen kann, selbst wenn eine Teilschuld besteht.
Wenn Sie in Harvestehude mit einer Ordnungswidrigkeit konfrontiert sind, sei es wegen Geschwindigkeitsübertretungen, Parkverstößen oder anderen Verkehrsdelikten, ist es ratsam, sich rechtzeitig rechtlichen Beistand zu suchen. Unsere Kanzlei steht Ihnen mit kompetenter Beratung zur Seite und hilft Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.
Kontaktformular
Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.