Ordnungswidrigkeiten in Schnelsen

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Ordnungswidrigkeiten in Schnelsen

Geblitzt auf der Stegerwaldstraße? Das sind Ihre Rechte

Die Stegerwaldstraße in Schnelsen ist bekannt für ihre hohe Verkehrsbelastung und frequentierte Fußgängerüberwege. Eine häufige Situation sind Geschwindigkeitsüberschreitungen, die durch stationäre Blitzer erfasst werden. In der Regel drohen hier Bußgelder von 20 Euro bei bis zu 10 km/h Überschreitung bis hin zu 680 Euro und einem Fahrverbot von bis zu 3 Monaten bei mehr als 70 km/h zu schnell. Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann sich lohnen, wenn beispielsweise der Blitzer nicht korrekt kalibriert war oder es andere mildernde Umstände gibt.

Fahrverbot in Schnelsen: Wann sich ein Einspruch lohnt

Ein Fahrverbot kann für viele Autofahrer in Schnelsen schwerwiegende Folgen haben, insbesondere für Pendler, die auf ihr Fahrzeug angewiesen sind. Gemäß § 25 StVG kann ein Fahrverbot von einem Monat bis zu drei Monaten verhängt werden, wenn bestimmte Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister erreicht werden. Bei wiederholten Verstößen oder besonders schweren Ordnungswidrigkeiten, wie etwa Trunkenheit am Steuer (§ 316 StGB), sind Fahrverbote die Regel. In solchen Fällen ist es entscheidend, rechtzeitig einen Einspruch einzulegen, um die rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und eventuell ein Fahrverbot zu vermeiden.

Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Eimsbüttel

In Schnelsen gibt es einige spezifische Verkehrssituationen, die häufig zu Bußgeldern führen. Dazu zählen:

  • Rotlichtverstöße an der Kreuzung Stegerwaldstraße / Schnelsener Straße, Bußgeld bis 200 Euro und 2 Punkte
  • Parkvergehen in den Wohngebieten um den Schnelsen Markt, Bußgelder von 15 bis 50 Euro
  • Überladung des Fahrzeugs auf der A7, Bußgeld bis 100 Euro

Die entsprechenden Regelungen sind im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) sowie der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verankert. Wer sich in Schnelsen mit einer Ordnungswidrigkeit konfrontiert sieht, hat oft das Gefühl, dass die Strafen unverhältnismäßig hoch sind. Hier kann eine rechtliche Beratung helfen, um die Erfolgsaussichten eines Einspruchs zu prüfen.

Typische Mandantensituationen aus der Praxis

In unserer Kanzlei erleben wir häufig, dass Mandanten wegen vermeintlicher Ordnungswidrigkeiten in Schnelsen verunsichert sind. Ein Beispiel ist ein Mandant, der wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Niendorfer Straße einen Bußgeldbescheid über 120 Euro erhielt. Nach eingehender Prüfung des Falls stellte sich heraus, dass der Blitzer unzulässig war. Ein Einspruch führte zur Einstellung des Verfahrens. Ein weiteres Beispiel betrifft einen Fahrzeugführer, der in der Harvestehuder Straße bei Rot über die Ampel fuhr. Hier konnte durch eine rechtzeitige Verteidigungsstrategie das Fahrverbot abgewendet werden.

Wenn Sie in Schnelsen mit einem Bußgeldbescheid oder einer Verwarnung konfrontiert sind, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unsere erfahrenen Anwälte für Verkehrsrecht stehen Ihnen zur Seite und helfen Ihnen, Ihre Rechte zu wahren.

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