Fahrverbot in Schnelsen

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Fahrverbot in Schnelsen

Geblitzt auf der Schnelsener Straße? Das sind Ihre Rechte

In Schnelsen, einem Stadtteil im Bezirk Eimsbüttel, sind viele Autofahrer mit den strengen Vorschriften des Verkehrsrechts konfrontiert. Insbesondere Geschwindigkeitsüberschreitungen, die häufig durch mobile Blitzer an stark frequentierten Straßen wie der Schnelsener Straße oder der Alter Landstraße festgestellt werden, können zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen. Ein Fahrverbot ist nicht selten die Folge, und es ist wichtig, die eigenen Rechte zu kennen und die Möglichkeiten zur Anfechtung zu verstehen.

Fahrverbot: Rechtsfolgen und Dauer

Ein Fahrverbot wird in der Regel bei schwerwiegenden Verkehrsverstößen verhängt. Laut § 25 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) kann ein Fahrverbot von einem Monat bis zu drei Monaten ausgesprochen werden, wenn Sie beispielsweise mit mehr als 21 km/h zu schnell in einer 30er-Zone auf der Falkensteiner Straße geblitzt werden. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 26 km/h in einer Tempo-30-Zone drohen Ihnen 2 Punkte in Flensburg sowie ein Bußgeld von 100 Euro.

Die rechtlichen Konsequenzen eines Fahrverbots sind gravierend. Neben der temporären Entziehung der Fahrerlaubnis müssen Betroffene auch mit einem erhöhten Risiko bei zukünftigen Verkehrsdelikten rechnen. Zudem kann ein Fahrverbot in bestimmten Fällen auch Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben.

Berufliche Härte: Absehen vom Fahrverbot

Eine häufige Situation, in der sich Bewohner von Schnelsen befinden, ist die Möglichkeit, von einem Fahrverbot aufgrund beruflicher Härte abzusehen. Dies gilt insbesondere für Menschen, die auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, um täglich zur Arbeit zu gelangen. Manchmal kann ein Fahrverbot aufgrund von § 25 Abs. 2 StVG ausgesetzt werden, wenn die wirtschaftliche Existenz oder die berufliche Tätigkeit ernsthaft gefährdet ist.

Um dies zu erreichen, müssen Sie nachweisen, dass es keine alternativen Verkehrsmittel gibt oder dass diese unzumutbar sind. In der Praxis bedeutet dies, dass Sie gegebenenfalls einen Nachweis über Ihre berufliche Tätigkeit sowie Ihre Arbeitszeiten vorlegen müssen. In Schnelsen, wo das Verkehrsaufkommen insbesondere während der Rushhour auf Straßen wie der Feldstraße erheblich ist, kann dies entscheidend sein.

Typische Mandantensituationen aus der Praxis

  • Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Osterfeldstraße: Ein Mandant wurde mit 51 km/h in einer 30er-Zone geblitzt. Die Folge war ein Fahrverbot von einem Monat, das jedoch durch einen nachgewiesenen Arbeitsweg von über 30 Kilometern abgemildert werden konnte.
  • Rotlichtverstoß an der Harkortstraße: Ein Mandant überfuhr eine rote Ampel und erhielt dafür ein Fahrverbot von einem Monat, das wir erfolgreich anfechten konnten, da die Lichtzeichenanlage nicht ordnungsgemäß gewartet war.
  • Alkoholverstoß auf der Falkensteiner Straße: Ein Mandant wurde mit 0,6 Promille aufgegriffen und erhielt ein Fahrverbot von zwei Monaten. Durch eine fundierte Verteidigung konnte das Fahrverbot auf eine Geldbuße reduziert werden.

Die rechtlichen Möglichkeiten zur Anfechtung eines Fahrverbots sind vielfältig und erfordern oft eine detaillierte Prüfung der Umstände. Es ist ratsam, sich rechtzeitig juristisch beraten zu lassen, um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.

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