Fahrverbot in Niendorf

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Fahrverbot in Niendorf

Geblitzt auf der Niendorfer Straße? Ihre Rechte im Fahrverbot

In Niendorf, insbesondere auf der stark frequentierten Niendorfer Straße und der Kreuzung am Tibarg, sind viele Autofahrer mit Geschwindigkeitskontrollen konfrontiert. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Fahren unter Alkohol oder Drogen sowie andere Verkehrsordnungswidrigkeiten können schnell zu einem Fahrverbot führen. Das Gesetz sieht für solche Verstöße nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entsprechende Sanktionen vor, die für Betroffene erhebliche Auswirkungen auf ihren Alltag haben können.

Fahrverbot: Rechtsfolgen und Dauer

Die Dauer eines Fahrverbots kann je nach Schwere des Verstoßes variieren. Bei einem Geschwindigkeitsüberschreiten von mehr als 21 km/h innerorts, wie es häufig auf der Niendorfer Straße vorkommt, kann dies bereits ein Fahrverbot von einem Monat auslösen. Dies wird häufig mit einem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen über 41 km/h kann das Fahrverbot sogar bis zu drei Monate betragen und mit 160 Euro und zwei Punkten bestraft werden.

Bei Fahrten unter Alkoholeinfluss wird es noch ernster: Ab einem Blutalkoholgehalt von 0,5 Promille droht ein einmonatiges Fahrverbot, verbunden mit einem Bußgeld von 500 Euro und zwei Punkten. Bei Wiederholungstätern oder besonders hohen Werten sind noch längere Fahrverbote möglich.

Berufliche Härte und Absehen vom Fahrverbot

Ein Fahrverbot kann gravierende Folgen für die berufliche Existenz haben, insbesondere für Selbstständige oder Personen, die auf das Auto angewiesen sind, um ihre Arbeitsstelle zu erreichen. In solchen Fällen können Betroffene einen Antrag auf Absehen vom Fahrverbot stellen, wenn sie nachweisen können, dass eine berufliche Härte vorliegt. Hierbei ist es entscheidend, alle relevanten Nachweise zu erbringen, etwa durch Bestätigungen des Arbeitgebers oder durch Nachweise über bevorstehende Aufträge.

Die rechtliche Grundlage für die Anfechtung und Abwehr von Fahrverboten findet sich im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) sowie im StGB, wenn es um die Abwägung von Verstößen gegen die Verkehrssicherheit und die individuellen Lebensumstände geht.

Typische Mandantensituationen und wie wir helfen können

Unsere Kanzlei in Hamburg hat zahlreiche Mandanten aus Niendorf, die sich mit Fahrverboten auseinandersetzen mussten. Hier einige typische Situationen:

  • Falschparken am Tibarg: Ein Mandant erhielt einen Bußgeldbescheid über 55 Euro und einen Punkt für das Parken im Halteverbot. Wir konnten erfolgreich einen Einspruch einlegen, da die Beschilderung unklar war.
  • Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Niendorfer Straße: Ein Autofahrer wurde mit 70 km/h bei erlaubten 50 km/h geblitzt. Nach Beratung zeigte sich, dass es gute Chancen gab, die Punkte und das Fahrverbot abzuwenden.
  • Fahren unter Alkoholeinfluss: Ein Selbstständiger, der für seine Aufträge auf ein Fahrzeug angewiesen ist, wurde mit 0,6 Promille angehalten. Wir haben für ihn eine Ausnahme beantragt und konnten so das Fahrverbot reduzieren.

In all diesen Fällen haben wir unsere Mandanten kompetent vertreten und individuelle Lösungen gefunden. Durch unsere fundierte Kenntnis der lokalen Gegebenheiten in Niendorf und der relevanten Gesetze können wir gezielt für Ihre Rechte eintreten.

Wenn Sie von einem Fahrverbot betroffen sind oder Fragen zu Ihrem konkreten Fall haben, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

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