Verkehrsstrafrecht in Niendorf

Ihr Anwalt für Verkehrsstrafrecht in Niendorf und Umgebung.

Verkehrsstrafrecht in Niendorf

Geblitzt auf der Niendorfer Straße? Ihre Rechte im Verkehrsstrafrecht

Die Verkehrsüberwachung in Niendorf hat in den letzten Jahren zugenommen, insbesondere auf vielbefahrenen Straßen wie der Niendorfer Straße und der Sierichstraße. Geschwindigkeitsmessungen durch stationäre Blitzer oder mobile Geschwindigkeitskontrollen sind an der Tagesordnung. Ein Geschwindigkeitsverstoß kann schnell kostspielig werden: Bei einer Überschreitung von 21 km/h innerorts droht ein Bußgeld von 80 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Bei einer Überschreitung von mehr als 41 km/h kann sogar ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.

Trunkenheit am Steuer: Konsequenzen und Verteidigungsstrategien

Ein häufiges Problem, das viele Niendorfer Autofahrer betrifft, ist die Trunkenheit am Steuer. Das Fahren unter Alkoholeinfluss hat schwerwiegende rechtliche Folgen. Ab 0,5 Promille gilt man laut § 24a StVG als ordnungswidrig, was mit einem Bußgeld von 500 Euro und zwei Punkten in Flensburg geahndet wird. Bei über 1,1 Promille greift das Strafrecht gemäß § 316 StGB, und es droht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr sowie der Verlust des Führerscheins. Bei einem Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss sind die Konsequenzen noch gravierender und können zu einem Entzug der Fahrerlaubnis für bis zu drei Monate führen.

Fahrerflucht in Niendorf: Diese Strafen drohen

Unfälle sind auch in Niendorf keine Seltenheit, und die Versuchung, nach einem kleinen Blechschaden einfach weiterzufahren, kann groß sein. Fahrerflucht ist jedoch eine ernsthafte Straftat, die gemäß § 142 StGB mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren geahndet wird. Bei einem Unfall mit Personenschaden ist die Strafe umso gravierender. In der Regel drohen auch Punkte in Flensburg, die sich negativ auf die Fahrerlaubnis auswirken können. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Autofahrer fährt beim Einparken gegen ein parkendes Fahrzeug und entfernt sich unerlaubt von der Unfallstelle. Selbst bei geringem Schaden kann dies zu einem hohen Bußgeld und einem drohenden Fahrverbot führen.

Nötigung im Straßenverkehr: Ein ernstes Vergehen

Ein weiteres häufiges Problem im Verkehrsstrafrecht ist die Nötigung im Straßenverkehr, die ebenfalls schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Nötigung liegt vor, wenn ein Verkehrsteilnehmer einen anderen durch Drohungen oder aggressive Fahrweise zu einem bestimmten Verhalten zwingt. Dies kann beispielsweise durch dichtes Auffahren oder durch das Wechseln der Fahrspur geschehen, um einen anderen Fahrer zum Ausweichen zu bewegen. Die Strafe kann von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren reichen (vgl. § 240 StGB).

Typische Mandantensituationen aus der Praxis

  • Trunkenheitsfahrt:
  • Fahrerflucht: Ein Autofahrer wird beim Verlassen der Unfallstelle gefilmt und erhält postwendend eine Strafanzeige.
  • Nötigung: Ein Mandant wird von einem anderen Verkehrsteilnehmer beschuldigt, ihn durch agressives Fahren genötigt zu haben.

In all diesen Fällen ist es entscheidend, schnell zu handeln und rechtlichen Beistand zu suchen. Oft gibt es Möglichkeiten zur Verteidigung, die nicht sofort ersichtlich sind.

Sollten Sie in eine verkehrsstrafrechtliche Angelegenheit verwickelt sein, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite und unterstützen Sie in jedem Schritt des Verfahrens.

Kontaktformular

Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

Ihr vollständiger Name
ihre@email.de
040 / ...
Beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen...
Nachricht senden