Verkehrsstrafrecht in Harvestehude

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Verkehrsstrafrecht in Harvestehude

Geblitzt auf der Rothenbaumchaussee? Das sind Ihre Rechte

Harvestehude, als einer der zentralen Stadtteile Hamburgs, ist durch ein hohes Verkehrsaufkommen geprägt. Insbesondere auf der Rothenbaumchaussee und der Elbchaussee kommt es häufig zu Geschwindigkeitsüberschreitungen, die durch stationäre Blitzer erfasst werden. Bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h drohen bereits ab 21 km/h Überschreitung Bußgelder von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg. Ab 31 km/h gibt es 120 Euro und zwei Punkte. Ein Fahrverbot kann ab 41 km/h Überschreitung folgen.

Fahrerflucht in Harvestehude: Strenge rechtliche Konsequenzen

Ein häufiges Problem ist die Fahrerflucht nach einem Unfall. In Harvestehude, wo es enge Straßen und viele parkende Autos gibt, kann es schnell zu Unfällen kommen. Verlassen Sie den Unfallort, ohne Ihre Personalien zu hinterlassen, machen Sie sich strafbar gemäß § 142 StGB. Die Strafe kann bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe betragen. Zudem gibt es in der Regel ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten. Betroffene sollten umgehend rechtlichen Rat einholen, um mögliche Verteidigungsmöglichkeiten zu prüfen.

Nötigung im Straßenverkehr: Konkrete Situationen und rechtliche Folgen

In der engen Verkehrssituation Harvestehudes sind Nötigungen im Straßenverkehr keine Seltenheit. Ein Beispiel wäre, wenn ein Autofahrer einem anderen die Vorfahrt nimmt und dadurch einen Unfall provoziert. Solche Handlungen können nach § 240 StGB als Nötigung verfolgt werden. Die Strafe reicht von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Zudem drohen Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot, insbesondere wenn durch die Nötigung andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden.

Trunkenheit am Steuer: Die rechtlichen Rahmenbedingungen in Hamburg

Der Konsum von Alkohol und Drogen vor dem Autofahren ist ein ernstes Thema. In Harvestehude ist es nicht ungewöhnlich, nach einem Abend in einem der zahlreichen Restaurants wie dem "Küchenliebe" oder dem "Schwarzen Schwan" aufgehalten zu werden. Bereits ab 0,5 Promille wird eine Geldbuße von 500 Euro fällig, sowie zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat. Bei einem Wert von 1,1 Promille oder mehr drohen strafrechtliche Konsequenzen inklusive einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr gemäß § 316 StGB. Hier ist eine rechtzeitige Verteidigung wesentlich, um die Folgen mildern zu können.

Typische Mandantensituationen und deren Lösungen

  • Fall 1:
  • Fall 2:
  • Fall 3:

Die rechtlichen Probleme im Verkehrsstrafrecht sind vielschichtig und erfordern eine kompetente Verteidigung. Bei Fragen oder zur Klärung individueller Situationen laden wir Sie ein, uns zu kontaktieren.

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