E-Scooter & Fahrradrecht in Harvestehude
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Geblitzt auf der Rothenbaumchaussee? Das sind Ihre Rechte
In Harvestehude, einem Stadtteil mit viel Verkehr und zahlreichen Rad- und E-Scooter-Fahrern, können Geschwindigkeitsüberschreitungen und Verkehrsverstöße schnell zu rechtlichen Problemen führen. Besonders auf der Rothenbaumchaussee, die häufig von Radfahrern und E-Scootern genutzt wird, sind Blitzer aktiv, die die Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer kontrollieren. Wer mit einem E-Scooter oder Fahrrad geblitzt wird, sollte seine Rechte kennen und wissen, wie er sich verhalten kann.
Die häufigsten Verstöße und ihre Folgen
Verstöße im Straßenverkehr, die Radfahrer und E-Scooter-Fahrer in Harvestehude betreffen, sind vielfältig. Dazu zählen unter anderem:
- Fahren ohne Helm: Bei E-Scootern ist das Tragen eines Helms zwar nicht vorgeschrieben, allerdings kann es in Kombination mit anderen Verstößen zu einer höheren Bußgeldhöhe kommen.
- Fahren auf dem Gehweg: Radfahrer dürfen nicht auf Gehwegen fahren, es sei denn, es ist ausdrücklich erlaubt. Ein Verstoß kann mit einem Bußgeld von 20 Euro geahndet werden.
- Fahren unter Alkoholeinfluss: Ab 0,16 Promille drohen beim Fahrradfahren und E-Scootern Bußgelder von 500 Euro sowie zwei Punkte in Flensburg. Ab 1,1 Promille kann es sogar zu einem Strafverfahren kommen.
Rechtslage und relevante Gesetze
Die rechtlichen Grundlagen für das Fahren von E-Scootern und Fahrrädern sind im Straßenverkehrsgesetz (StVG) sowie in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt. Beispielsweise besagt § 2 StVO, dass Radfahrer auf Radwegen fahren müssen, wo vorhanden. Verstöße können nicht nur zu Bußgeldern, sondern auch zu Punkten in Flensburg führen, was langfristige Konsequenzen für die Fahrerlaubnis haben kann.
Gemäß § 24 StVG können E-Scooter-Fahrer bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung mit bis zu 200 Euro zur Kasse gebeten werden. In schwerwiegenden Fällen, wie etwa Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, drohen sogar strafrechtliche Konsequenzen gemäß § 21 StGB.
Praxissituationen aus Harvestehude
In unserer Kanzlei beraten wir regelmäßig Mandanten aus Harvestehude zu verschiedenen rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit E-Scootern und Fahrrädern. Typische Situationen sind:
- Ein Radfahrer, der auf der Eichenstraße einen Fußgänger streift, kann mit einem Schadensersatzanspruch konfrontiert werden, auch wenn er nicht schuld ist.
- Ein E-Scooter-Fahrer wird bei einer Geschwindigkeitskontrolle auf der Rothenbaumchaussee geblitzt und erhält einen Bußgeldbescheid von 100 Euro. Hier ist eine Überprüfung der Messung sinnvoll.
- Ein Mandant erhält einen Vorwurf wegen des Fahrens unter Alkoholeinfluss mit dem Fahrrad, was zu einem Bußgeld von 500 Euro und dem Entzug der Fahrerlaubnis führen kann.
In solchen Fällen ist es wichtig, schnell zu handeln und rechtlichen Rat einzuholen, um die besten Optionen zu erörtern und gegebenenfalls Einspruch gegen Bußgeldbescheide einzulegen.
Wenn Sie Fragen zu rechtlichen Problemen im Bereich E-Scooter und Fahrradrecht haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.
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