E-Scooter & Fahrradrecht in Stellingen

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E-Scooter & Fahrradrecht in Stellingen

Geblitzt auf der Langenhorner Chaussee? Ihre Rechte als E-Scooter-Fahrer

Die Langehorner Chaussee ist eine stark frequentierte Straße in Stellingen, die sich durch hohe Geschwindigkeiten und ein reges Verkehrsaufkommen auszeichnet. Hier stellt sich oft die Frage: Wie verhalte ich mich rechtlich korrekt, wenn ich mit einem E-Scooter unterwegs bin und von einem Blitzer erfasst werde? E-Scooter dürfen gemäß § 1 Abs. 1 der Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung (eKFV) nur auf Radwegen oder, wenn diese nicht vorhanden sind, auf der Straße fahren. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 100 Euro und die Eintragung von einem Punkt in das Fahreignungsregister.

Fahrradunfälle an der Kreuzung Rugenbarg: Wer haftet?

An der Kreuzung Rugenbarg und der Ostring kommt es häufig zu Unfällen zwischen Radfahrern und Autofahrern. In solchen Fällen ist die Haftungsfrage von zentraler Bedeutung, insbesondere wenn es zu Personenschäden kommt. Nach § 18 StVG haften Verkehrsteilnehmer bei Pflichtverletzungen. Wenn ein Radfahrer beispielsweise bei Rot über die Ampel fährt, kann er bei einem Unfall mit einem Auto bis zu 100 Prozent der Verantwortung tragen. Das bedeutet, er muss im schlimmsten Fall für seinen eigenen Schaden aufkommen.

Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Eimsbüttel

  • Fahren ohne Helm: Bußgeld von 25 Euro.
  • Verstoß gegen die Promillegrenze: Ab 0,16 Promille drohen bis zu 3 Punkte und Fahrverbot von bis zu 3 Monaten.
  • Fahren auf Gehwegen: Bußgeld von 55 Euro und 1 Punkt.
  • Missachtung von Verkehrszeichen: Bußgeld von 30 bis 250 Euro, je nach Schwere des Verstoßes.

Rechtsfolgen eines E-Scooter-Unfalls in Stellingen

Ein Unfall mit einem E-Scooter kann weitreichende rechtliche Folgen haben. Im ersten Schritt wird geprüft, ob eine Versicherung besteht, die die Schäden abdeckt. Dies ist in der Regel die Haftpflichtversicherung des E-Scooter-Fahrers. Bei Personenschäden können Schmerzensgeldforderungen in Höhe von mehreren Tausend Euro auf den Fahrer zukommen, insbesondere wenn die Schuldfrage unklar ist. Die Frist zur Geltendmachung solcher Ansprüche beträgt in der Regel 3 Jahre gemäß § 195 BGB.

Ein Beispiel aus der Praxis: Ein E-Scooter-Fahrer wird beim Abbiegen auf der Kieler Straße von einem PKW erfasst. Hier muss geklärt werden, ob er sich an die Verkehrsregeln gehalten hat und ob der Autofahrer eventuell ebenfalls fahrlässig gehandelt hat.

Wenn Sie rechtliche Unterstützung im Bereich E-Scooter und Fahrradrecht benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unsere Kanzlei in Hamburg-Stellingen hilft Ihnen kompetent und umfassend bei Fragen zu Bußgeldbescheiden, Haftungsfragen oder Unfällen im Straßenverkehr.

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