E-Scooter & Fahrradrecht in Eimsbüttel
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Geblitzt auf der Eimsbütteler Straße? Ihre Rechte im E-Scooter-Verkehr
In Eimsbüttel, einem lebhaften Stadtteil Hamburgs, sind E-Scooter und Fahrräder beliebte Fortbewegungsmittel. Doch mit dieser Freiheit kommen auch rechtliche Herausforderungen. Oft sind es die engen Straßen wie die Eimsbütteler Straße oder die Osterstraße, auf denen Radfahrer und E-Scooter-Fahrer in Konflikt mit der Straßenverkehrsordnung (StVO) geraten. Beispielsweise kann ein unachtsames Überfahren einer roten Ampel auf der Heußweg schnell zu einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg führen (§ 37 StVO).
Unfälle mit E-Scootern: Wer haftet?
Ein häufiges Problem sind Unfälle, bei denen E-Scooter-Fahrer mit anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere Fußgängern, kollidieren. Hier stellt sich die Frage der Haftung. Laut § 7 StVG haften E-Scooter-Fahrer für Schäden, die sie verursachen, unabhängig von einem Verschulden. Dies bedeutet, dass Sie für Schadensersatzforderungen aufkommen müssen, selbst wenn Ihnen kein Fehlverhalten nachgewiesen werden kann. In einem konkreten Fall in der Grindelhofstraße, wo ein E-Scooter-Fahrer einen Fußgänger anrempelte, beliefen sich die Schadensersatzforderungen auf über 2.500 Euro.
Fahrradregeln in Eimsbüttel: Was Sie wissen sollten
Radfahrer in Eimsbüttel müssen sich an die gleichen Verkehrsregeln halten wie Autofahrer. Dies umfasst das Tragen eines Helms, wenn Sie unter 18 Jahre alt sind, sowie das Fahren auf Radwegen, wo immer dies möglich ist. Bei Verstößen drohen Bußgelder von 15 Euro für das Fahren ohne Helm bis hin zu 35 Euro für das Fahren auf Gehwegen (§ 2 StVO). Der Verkehr auf der Schanze, besonders während der Rush Hour, kann zudem dazu führen, dass Radfahrer oft in gefährliche Situationen geraten.
Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Eimsbüttel
- Überfahren eines Stoppschildes: 70 Euro, 1 Punkt
- Fahren ohne Licht in der Dämmerung: 20 Euro
- Missachtung von Verkehrszeichen: 30 Euro
- Fahren auf Gehwegen: 35 Euro
- Verstoß gegen die Promillegrenze (ab 0,16 %): Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkte, Fahrverbot von 1 Monat
Diese Bußgelder können in Eimsbüttel schnell zusammenkommen, insbesondere an stark frequentierten Orten wie dem Eimsbütteler Marktplatz oder der Sternschanze, wo viele Radfahrer und E-Scooter-Nutzer gleichzeitig unterwegs sind.
Fahrverbot in Eimsbüttel: Wann sich ein Einspruch lohnt
Ein Fahrverbot kann Ihnen drohen, wenn Sie wiederholt gegen die Verkehrsregeln verstoßen haben. Beispielsweise führt ein Geschwindigkeitsverstoß von über 21 km/h in geschlossenen Ortschaften zu einem Fahrverbot von einem Monat (§ 25 StVG). Sollten Sie jedoch nachweisen können, dass die Messung fehlerhaft war oder besondere Umstände vorlagen, kann sich ein Einspruch lohnen. In der Eimsbütteler Allee, wo häufig Blitzer aufgestellt sind, sollten Sie besonders vorsichtig sein.
Wir verstehen die Unsicherheiten, die mit dem E-Scooter- und Fahrradverkehr in Eimsbüttel einhergehen, und stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Die rechtlichen Fragen sind oft komplex, und wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und die besten Entscheidungen zu treffen.
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