Punkte in Flensburg in Eimsbüttel
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Geblitzt auf der Eimsbütteler Straße? Das sind Ihre Rechte
Im Bezirk Eimsbüttel, insbesondere auf vielbefahrenen Straßen wie der Eimsbütteler Straße oder der Doormannsweg, treten häufig Geschwindigkeitsüberschreitungen auf. Diese Verstöße werden von Blitzeranlagen erfasst, die an neuralgischen Punkten wie der Kreuzung Eimsbütteler Straße und der Schwenkestraße installiert sind. Ein Geschwindigkeitsverstoß von 16 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften zieht bereits 80 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg nach sich. Bei einer Überschreitung von 41 km/h sind es schon 240 Euro und 2 Punkte.
Fahrverbot in Eimsbüttel: Wann sich ein Einspruch lohnt
Bei bestimmten Verstößen kann es zu einem Fahrverbot kommen, das in der Regel für einen Zeitraum von 1 bis 3 Monaten ausgesprochen wird. Ein Beispiel wäre das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis oder bei einer schweren Gefährdung im Straßenverkehr, etwa durch starkes Rasen. Die Entscheidung über ein Fahrverbot kann unter bestimmten Umständen angefochten werden, insbesondere wenn die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben ist oder mildernde Umstände vorliegen.
Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Eimsbüttel
Die Verkehrssituation in Eimsbüttel bringt zahlreiche Risiken mit sich, die zu Bußgeldern und Punkten führen können. Typische Verstöße sind:
- Missachtung von Verkehrszeichen (z. B. Halteverbot an der Osterstraße) – 20 Euro und 1 Punkt
- Überfahren einer roten Ampel an der Kreuzung Eimsbütteler Straße / Schwenkestraße – 200 Euro und 2 Punkte
- Fahren unter Alkoholeinfluss (ab 0,5 Promille) – 500 Euro, 2 Punkte und ein Fahrverbot von 1 Monat
Diese Verstöße können nicht nur zu finanziellen Belastungen führen, sondern auch langfristige Auswirkungen auf Ihre Fahrerlaubnis haben.
Punkteabbau: So wird Ihr Punktekonto entlastet
Für viele Eimsbütteler ist der Punkteabbau im Fahreignungsregister (FAER) von großer Bedeutung. Ab einem Punktestand von 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Es gibt Möglichkeiten, Punkte abzubauen, darunter:
- Teilnahme an einem Fahreignungsseminar: Reduktion um 1 Punkt nach erfolgreichem Abschluss
- Fristen: Punkte verjähren nach 2,5 Jahren (bei 1-3 Punkten) oder 5 Jahren (bei 4-5 Punkten) ohne weitere Verstöße
Es ist ratsam, sich frühzeitig über die Möglichkeiten des Punkteabbaus zu informieren, um rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen und Ihre Fahreignung zu sichern.
Wenn Sie Fragen zu Ihrem Punktestand haben oder rechtlichen Rat benötigen, um gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Unsere Kanzlei in Hamburg Eimsbüttel berät Sie kompetent und individuell zu Ihrem Anliegen.
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